Kreuze statt Kruzifixe
Das höchste Schweizer Gericht hatte 1990 in einem Urteil, das sich auf die Tessiner Gemeinde Cadro bezog, entschieden, dass das Aufhängen von Kruzifixen in Schulzimmern gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Schüler verstösst. Dabei scheint nicht ganz klar zu sein, ob es dem Bundesgericht nur um Kruzifixe ging oder um alle Kreuze.
«Nichts Unrechtes»
«Wir sind überzeugt, dass wir nichts Unrechtes machen, wenn wir die Kreuze aufhängen», sagte Gemeindepräsident Martin Ulrich am 20. Oktober gegenüber Radio DRS. Auch der Vorsteher der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern, Charles Vincent, findet den Entscheid korrekt.
Für Katholiken versinnbildlicht der Kruzifixus («der ans Kreuz geheftete» Christus) das sühnende Leiden von Jesus für die Menschen. Er gehört zum Messaltar und zum Rosenkranz und sollte in jedem Haus hangen. Protestanten betonen andererseits mit dem blossen Kreuz, dass der gekreuzigte Christus auferstanden ist und neues Leben schenkt.
Der Vater der Triengener Schulkinder, der das Abhängen der Kruzifixe verlangt hatte, überlegt sich gemäss Radio DRS einen Weiterzug des Entscheids. Der 41-Jährige ist nach eigenen Angaben Mitglied der Freidenker-Vereinigung Schweiz. Er war früher «Pastor» der «Kirche der heiligen Pilze der Schweiz». Diese versteht die Einnahme psychoaktiver Pilze als Sakrament. Der Mann will allerdings nicht mehr mit dieser Kirche in Zusammenhang gebracht werden.
Datum: 22.10.2010
Quelle: Kipa