Neue Vereinbarungen der Kirchen mit Radio und Fernsehen DRS

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Zürich. Das Schweizer Fernsehen DRS und das Schweizer Radio DRS haben am Wochende ihre Vereinbarungen aus dem Jahre 1979 mit den evangelisch-reformierten Kirchen sowie mit der christkatholischen und der römisch-katholischen Kirche erneuert.

Die Vereinbarungen umschreiben den Programmauftrag für religiöse Sendungen, das Verhältnis von SF DRS und SR DRS zu den christlichen Kirchen und die Zusammenarbeit mit den Kirchen in den als christlich deklarierten Sendungen. Darüber hinaus wurden zwischen den Fachredaktionen und den kirchlichen Mediendiensten Verabredungen getroffen, wie die Zusammenarbeit bei den Radiopredigten, beim "Wort zum Sonntag" und bei den Gottesdienstübertragungen konkret umgesetzt werden sollen.

Schweizer Fernsehen DRS und Schweizer Radio DRS tragen auch für diese Sendungen die volle und ungeteilte Programmverantwortung, wurde am Freitag in einer Pressemitteilung des Schweizer Fernsehens DRS festgehalten. Selbstverständlich würden auch konfessionelle und religiöse Gruppierungen ausserhalb der drei Landeskirchen im Programm angemessen berücksichtigt.

Mitspracherecht der Kirchen

Für Sendungen, die in Inhalt und Intention als christlich deklariert sind wie das "Wort zum Sonntag", Radiopredigten und Gottesdienstübertragungen, besteht für die Auswahl der Personen, die in diesen Sendungen zu Wort kommen, ein Mitspracherecht der Kirchen, das sie durch ihre Fernseh- und Radiobeauftragten wahrnehmen. Für das Auswahlverfahren und die Ausbildung der Sprecherinnen und Sprecher tragen diese eine Mitverantwortung. Den Auftrag erteilt aber die zuständige Redaktion, und die ausgewählte Person nimmt den Auftrag in eigener Verantwortung wahr.

Wo Sendungen in Radio und Fernsehen direkt oder zeitverschoben religiöse Feiern in kirchlich-liturgischen Formen vermitteln, ist die jeweilige Kirche als Stifterin des Ereignisses für das Geschehen am Handlungsort zuständig. Die Fachredaktionen von Radio und Fernsehen sorgen für die Einhaltung der technischen und redaktionellen Qualitätsstandards und fällen den Entscheid zur Ausstrahlung der einzelnen Sendung.

Die Vereinbarungen 2002 wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Erwin Koller, SF DRS, erarbeitet und anlässlich des "Kirchengesprächs", das dieses Jahr im Kloster Fahr stattfand, von folgenden Personen unterzeichnet: Peter Schellenberg, Fernsehdirektor, Walter Rüegg, Radiodirektor, Maja Weyermann, Informationsbeauftragte der christkatholischen Kirche, Markus B. Christ, Präsident des Vereins Reformierte Medien, und Willy Kaufmann, Präsident des Vereins Katholischer Mediendienst.

Datum: 25.11.2002
Quelle: Kipa

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