Laut Marty muss der Patient unheilbar krank und ohne Hoffnung auf Besserung sein sowie dauernde, unerträgliche Leiden haben. Gemäss den Vorstellungen des Europarats-Abgeordneten sollen in diesem Fall Ärzte auf den beständigen, freiwilligen und wohl überlegten Wunsch des Patienten hin dessen Leben ein Ende setzen können. Das gleiche soll auch für die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung gelten, also wenn Ärzte Sterbewilligen beim Suizid assistieren. Marty betonte, Ausgangspunkt seines Berichtes sei, dass aktive Euthanasie bereits jetzt praktiziert werde, allerdings im Dunkeln, ohne Regeln und ohne Aufsicht. Dies belege eine repräsentative EU-Studie in sechs Ländern, die im vergangenen Jahr erschreckende Ergebnisse zu Tage gefördert habe. Diese Kluft zwischen Recht und Praxis beim wichtigsten Rechtsgut, dem Leben, sei unerträglich. Mit Ausnahme der Niederlande und Belgiens ist die aktive Euthanasie in den 45 Ländern des Europarates verboten. In der Schweiz hat sich der Nationalrat im Dezember 2001 gegen jede Strafbefreiung bei der aktiven Euthanasie ausgesprochen. Sie ist indes das einzige Land, das die Beihilfe zum Suizid nicht strafrechtlich verfolgt. Die Schweizer Bischöfe lehnen die vorgeschlagene Straffreiheit ab und riefen den Europarat dazu auf, den Bericht des Schweizers Dick Marty zur Euthanasie fallen zu lassen. Der Bericht soll jetzt, nachdem seine Behandlung mehrmals verschoben worden war, am 27. April vor das Plenum des Europarates gelangen. Weitere Artikel zum Thema:„Zurzeit ohne Regeln“
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Datum: 24.04.2004
Quelle: Kipa