Grund dafür sei, dass das Gesetz zu einer Reihe praktischer Probleme geführt habe und Ärzte deswegen nicht alle Fälle gemeldet hätten. Nach Einschätzung der Ärzte-Zeitschrift kam es seit Einführung des Gesetzes nicht zu einem "Euthanasie-Tourismus" nach Belgien. Patienten, die Sterbehilfe wünschten, seien in den meisten Fällen nicht reisefähig. Das belgische Gesetz zur Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe in bestimmten Fällen war im Herbst 2002 in Kraft getreten. Euthanasie ist danach dann straffrei, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Massnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäussert wird. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten. In Belgiens Nachbarland Niederlande, wo die Sterbehilfe Anfang 2002 legalisiert wurde, waren zuletzt rund 2‘000 Euthanasie-Fälle gemeldet worden.
Datum: 04.09.2003
Quelle: Kipa