Fünf Jahre Bewährung wegen Schmähungen des Islam

Amtsgericht Lüdinghausen.

Ein Fall von Religionsschmähung ist gestern vor einem Gericht im Münsterland verhandelt worden: Weil er Toilettenpapier mit dem Aufdruck "Koran" herstellte, verurteilten die Richter den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Der Mann hatte Klopapier mit dem Satz "Koran, der heilige Koran" bestempelt und dann an mehrere Fernsehsender sowie an 22 Moscheen und islamische Kulturvereine versandt. Die Anklage warf Manfred van H. vor, Toilettenpapier mit dem Aufdruck "Koran, der heilige Qur-Än" zum Verkauf angeboten zu haben. Der Erlös sollte einer "Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors" zukommen, hatte er in einem Begleitschreiben erklärt. Den Koran nannte der Mann "Kochbuch für Terroristen".

Die Staatsanwaltschaft warf van H. deshalb vor, religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte die Vorwürfe gestanden, ohne allerdings Unrechtsbewusstsein zu zeigen. Er berief sich gegenüber den Behörden auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung und Kunstfreiheit.

300 Sozialstunden leisten

Das Strafmass sei auch im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion um die Mohammed-Karikaturen zu betrachten, sagte Richter Carsten Krumm vom Amtsgericht Lüdinghausen. "Die Bedeutung hat sich erheblich gesteigert durch die weltpolitische Lage."

Die Strafe wegen Beschimpfung von Bekenntnissen und der Störung des öffentlichen Friedens wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der wegen anderer Delikte mehrfach vorbestrafte Mann 300 Sozialstunden leisten. Richter Krumm sprach von einer "erheblichen Verblendung" bei dem 61-Jährigen.

Der 61-Jährige wird wegen seiner Provokation seit Wochen massiv bedroht und fürchtet um sein Leben. Die Polizei gewährt ihm Personenschutz. "Ich habe seit Wochen kaum noch geschlafen", sagte der Angeklagte.

Quellen: Spiegel/dab/dpa/AFP/Livenet

Datum: 24.02.2006

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