Exit drängt ins Sterbehospiz
Das Lighthouse bietet seit 20 Jahren Todkranken und Sterbenden Palliative Care an. Das Hospiz strebt gemäss Leitbild «die Erhaltung einer bestmöglichen Lebensqualität und das Sterben in Würde» an und achtet auf «Anzeichen von Erschöpfung beim Umgang mit Sterben und Tod». Suizidbegleitungen sind im Lighthouse mit seinen 14 Einzelzimmern nicht zugelassen; Interessenten wird dies im Voraus dargelegt. Die Hospizleiterin Erika Hüsler verweist auf die von der der Weltgesundheitsorganisation WHO festgelegten Grundsätze der Palliative Care, die «den Tod weder beschleunigt noch verzögern will» und «psychische und spirituelle Aspekte integriert».
Pietät im Hospiz
Wie Hüsler der NZZ sagte, dürfen Vertreter von Sterbehilfeorganisationen aber für Beratungsgespräche ins Hospiz kommen. Seit seiner Gründung 1992 hätten erst vier Patienten den begleiteten Suizid gewählt, sagt Hüsler – ausserhalb des Hauses. Für die Hospizleiterin stimmt das Nein zu Suizidbegleitungen auch «aus Pietätsgründen gegenüber den anderen Hausbewohnern und dem Pflegepersonal».
Bernhard Sutter von Exit Deutsche Schweiz behauptete dagegen, Palliativpflege und Suizidbegleitung «als letzter Ausweg» schlössen sich nicht aus. Exit müsse akzeptieren, dass in den Räumen des Lighthouse keine assistierten Suizide gestattet würden. Wo Menschen nur vorübergehend seien, könne die Institution die Richtlinien selber festlegen. Dem Hospiz mangle es aber an Respekt für das «Selbstbestimmungsrecht» seiner Patienten.
Mehr Suizidorganisierer in Zürich aktiv
Dass sich Exit mit seinem todbringenden Angebot auch Hospizen aufdrängt, mag mit dem bisher erfolgreichen Lobbying des mitgliederstarken Vereins zu tun haben. Der neue Justizdirektor Martin Graf (Grüne Partei) will ein kantonales Suizidhilfegesetz mit Vorgaben für die Organisationen ausarbeiten zu lassen.
Der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Brunner, der es anregte, sagte der NZZ im Juni, offenbar seien im Kanton neben Exit und Dignitas «weitere Sterbehilfeorganisationen tätig geworden». Alte Menschen geraten laut Brunner «wegen der steigenden Gesundheitskosten sowie zunehmender Abhängigkeit und Isolation immer stärker unter Druck». Die Gründe für den Todeswunsch müssten sorgfältig abgeklärt, die Menschen länger begleitet werden. «Suizidbeihilfe darf im Alter nicht zum Normalfall werden.»
Datum: 26.07.2012
Quelle: Livenet / NZZ