Das Gesetz bringe gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Partnerschaft verbindlich und verantwortungsvoll leben wollten, eine grössere Rechtssicherheit. Zugleich gelte für sie dieselbe Unterhalts- und Unterstützungspflicht wie bei verheirateten Paaren. Der Kirchenrat habe sich aus theologisch-ethischen Gründen wiederholt dafür ausgesprochen, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Menschen überwunden werden. In seiner Pressemitteilung verweist der Kirchenrat darauf, dass die Kirchensynode vor drei Jahren Ja sagte zu einem Bericht des Kirchenrates, in dem die Homosexualität als eine Ausprägung der menschlichen Sexualität akzeptiert wird. Die Homosexualität sei in der evangelischen Kirche kein Hinderungsgrund für die Übernahme eines kirchlichen Dienstes. Quelle: KID Zürich
Datum: 20.07.2002