Als sogenannte Working Poor galten ihn Personen oder Familien, deren Einkommen trotz mindestens 40 Stunden Arbeit pro Woche unter der Armutsgrenze liegt. Das Volkswirtschaftsdepartement fühlt sich durch die Folgerungen in seiner Politik bestätigt; bisher hatte das Departement Couchepin gewerkschaftliche Forderungen nach gesetzlich festgelegten Minimallöhnen stets abgewiesen. Vor der Presse machte Robert Leu im Kontrast zur Befriedigung von Bundesrat Couchepin deutlich, dass die Studie nicht habe beweisen wollen, dass Mindestlöhne nichts taugten. Bundesrat Couchepin hofft, dass sich Kantone und Gemeinden für die kostengünstige Lösung von Steuergutschriften gewinnen lassen. Die Forscher haben errechnet, dass (mit dem einfachsten und wirksamsten Modell) 360 Millionen Franken genügen könnten, um das Problem in der als Working Poor definierten Gruppe vollständig beseitigen. Der Staat würde die Lücke zwischen dem Einkommen und der Armutsgrenze decken. Da die Betroffenen mit Niedrigeinkommen nicht unter die Bundessteuer fallen, müssten die Zuschüsse von Kantonen und Gemeinden geleistet werden. Diese könnten sich andererseits bei der Sozialhilfe entlasten. Quelle: NZZ, ps
Datum: 04.07.2002