Kommentar

Suizidbeihilfe: Landeskirchen neu in der Verantwortung

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Vor einem Monat sagte das Zürcher Stimmvolk, von der EDU an die Urnen gerufen, Nein zum Verbot der Suizidbegleitung und des Sterbetourismus. Nun ist der Bundesrat auf die Position zurückgekehrt, die schon der frühere Justizminister Christoph Blocher vertreten hatte: Suizidbegleitung – von Hilfe redet man bei dieser Art von Aktivität besser nicht – ist im Strafrecht nicht näher zu regeln; die Gesetze und Verordnungen genügen; sie sind von den Kantonen anzuwenden.
 
Würde der Bund das unheimliche Feld regeln, würde die Arbeit von Organisationen wie Exit und Dignitas staatlicherseits aufgewertet. Für Nichtstun der Behörden gibt es im liberalen Staat gute Gründe.
 
Doch machen wir uns nichts vor: In unserer Gesellschaft wird die Autonomie des Einzelnen teils masslos gelebt und bis zum Exzess betont. Dazu kommt der Gesundheitskult. Autonomie und Gesundheitskult führen dazu, dass mehr alternde und kranke Menschen ihr Leben nicht mehr als lebenswert sehen. Andere fühlen sich wegen absehbar hoher Pflegekosten gedrängt, ihrem irdischen Dasein – falls es nicht mehr autonom und einigermassen schmerzfrei gelebt werden kann – mit einem schmerzlosen «schönen Tod» ein rasches Ende zu machen.
 
Aber es gibt keinen schönen Tod. Der Tod ist der Feind und bleibt es. Und: Mit Pentobarbital ist nicht alles Schwere vorbei. Wir Menschen sind von Gott auf Ewigkeit hin angelegt. Wo ist die Garantie einer weichen Landung für den, der sich mit dem Sterbemittel in Minuten ins Jenseits befördern lässt? Die Garantie kann selbst Herr Minelli nicht geben.

Anderseits stehen die Landeskirchen in der Verantwortung. Lernen sie wieder, in biblischer Weise vom Jenseits reden?

Anmerkung: Der Autor dieses Kommentars ist Mitglied der reformierten Synode Zürich.


Hintergrund-Artikel zum Thema:
Bundesrat gegen Regelung der Suizidbeihilfe

Buch zum Thema «Jenseits»:
Der Himmel – Was uns dort wirklich erwartet

Datum: 02.07.2011
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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