Zürcher Kirchenordnungen: Mehr Solidarität und Demokratie
Kantonsverfassung und neues Kirchengesetz gewähren den öffentlich-rechtlichen Kirchen weitgehende Autonomie. Die damit verbundenen Kompetenzen werden in den Kirchenordnungen geregelt. Diese sind für beide Kirchen die gesetzliche Grundlage und ein wichtiges Arbeitsinstrument für alle, die in Kirchgemeinde und Pfarrei oder auf kantonaler Ebene Verantwortung tragen.
Integratives Wirken
Die Zürcher Kirchen stehen im Dienste der Menschen und der Gesellschaft. Im neuen Kirchengesetz bringt der Kanton seine Wertschätzung für diese integrative Leistung der Kirchen zum Ausdruck. Die Kirchenordnungen unterstützen die Kirchgemeinden und Pfarreien in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und gewähren ihnen zugleich einen grossen Verantwortungs- und Gestaltungsfreiraum.Mitgliederstimmrecht für alle
Wie bisher verpflichten sich die Kirchen auf die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze. Auch die bewährte Partnerschaft mit dem Staat wird weitergeführt. Künftig sollen in kirchlichen Angelegenheiten auch Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit stimm- und wahlberechtigt sein. Die Zürcher Kirchen sind nahezu die einzigen in der Schweiz, die das «Mitgliederstimmrecht für alle» noch nicht eingeführt haben.Mehr Demokratie
Die demokratischen Rechte werden auch in weiteren Bereichen gestärkt: Auf reformierter Seite werden die Pfarrerinnen und Pfarrer künftig alle vier Jahre an der Urne wiedergewählt. Die Wahl der katholischen Diakone und Pastoralassistentinnen und -assistenten mit Gemeindeleitungsfunktion erfolgt neu in der Kirchgemeindeversammlung.Angemessener Finanzausgleich
Die neuen Kirchenordnungen legen je auch die Basis für einen angemessenen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden und sorgen so für entsprechende Gerechtigkeit und Solidarität. Dies ermöglicht auch finanzschwachen Kirchgemeinden, ihrem Auftrag zugunsten der Mitglieder und der Gesellschaft vollumfänglich nachzukommen.Die Synoden beider Kirchen haben die Vorlagen nahezu einstimmig verabschiedet. Sie sowie der reformierte Kirchenrat, die römisch-katholische Zentralkommission und der Generalvikar empfehlen je ihren Stimmberechtigten die Annahme der neuen Kirchenordnung.
Links zum Thema:
Mehr zur reformierten Kirchenordnung
Livenet-Berichte: Die Zürcher Kirchensynode zur Kirchenordnung
Die Zürcher Reformierten: Pfarrerkirche im 21. Jahrhundert
Quelle: Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich
Datum: 18.09.2009