Mit ihrem Schreiben bestätigen die Bischöfe, was sich in den Pfarreien hierzulande der Not gehorchend ergeben hat – wenige Wochen, bevor sie ihre Amtsführung in Rom verantworten müssen. Die Bischöfe sind "damit einverstanden, dass entsprechend ausgebildete und vorbereitete Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, welche mit bischöflicher Beauftragung im Seelsorgedienst stehen, in Absprache mit dem Pfarrer beziehungsweise mit dem zelebrierenden Priester an Stelle der Homilie (Predigt; Red.) ein auf den Gottesdienst abgestimmtes Predigtwort oder eine Meditation halten". Der Satz zeigt einmal mehr, wie die Fixierung auf Priesteramt und Messfeier die römische Amtskirche bestimmt, auch wenn im Lauf der Jahrhunderte der Stellenwert der Predigt zugenommen hat. Weil "die immer weniger und älter werdenden Priester" im Predigtdienst entlastet werden müssen, dürfen andere reden – in engen Grenzen. Auch einzelne persönliche Gebetsanliegen, von Laien gesprochen, haben laut dem Schreiben Platz. Doch der zentrale Bereich der Eucharistiefeier, das eucharistische Hochgebet, ist "in seinem ganzen Umfang ein priesterliches Amtsgebet". Taufen darf ein Pastoralassistent oder eine Pastoralassistentin ausnahmsweise, mit ausserordentlicher Vollmacht, wenn "ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert" ist. Es sei besser, schreiben die Bischöfe, Taufsonntage einzuführen, als Nicht-Priester "regelmässig mit der Feier der Taufe zu beauftragen". Die Krankensalbung zu spenden, bleibt den Priestern vorbehalten. Die Schweizer Bischöfe betonen, seit über 30 Jahren arbeiteten in den Schweizer Bistümern theologisch ausgebildete Laien, Männer und Frauen, im pastoralen Dienst der Kirche. "Unsere Vorgänger setzten sich aufgrund des am Zweiten Vatikanischen Konzil erneuerten Verständnisses der Kirche für eine Vielfalt kirchlicher Dienste ein. Damit nahmen sie eine Entwicklung vorweg, die sich auch in anderen Ländern anbahnte." - Die Frage bleibt, wohin die römische Kirchenleitung angesichts der weltweit stark unterschiedlichen Zahlen an Priesterberufungen steuert. Dokument „Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst“:
www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf
Datum: 21.01.2005
Quelle: Kipa