Kein stärkerer Schutz vor Religions-Beschimpfung

Berlin. Der Bundestag hat einen stärkeren strafrechtlichen Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor Beschimpfungen abgelehnt. Der von CDU/CSU eingebrachte Gesetzentwurf wurde am Donnerstag abend mit der Mehrheit von SPD, den Grünen und PDS abgelehnt, die FDP enthielt sich.

Während die ablehnenden Fraktionen bekräftigten, Toleranz lasse sich nicht mit dem Strafrecht schützen, bekräftigten die christdemokratischen Redner, Toleranz könne sehr wohl im Strafrecht verankert sein. - Die Debatte beanspruchte gut 40 Minuten.

Der SPD verwies darauf, dass Deutschland ein säkularer Staat und Religion Privatsache sei. Toleranz lasse sich dabei nicht „herbeistrafen“. Bei persönlicher Beleidigung greife das Strafrecht. Dagegen betonten CDU und CSU, angesichts verschärfter Beleidigungen bräuchten Christen mehr Schutz. Immer häufiger seien Gläubige Häme und Beschimpfung ausgesetzt. Meinungsfreiheit und Beschimpfung sei aber nicht das gleiche. „Es gibt keine Meinungsfreiheit zur Beschimpfung“, mahnten sie.

Die Grünen betonten, mit dem Entwurf strebe die Union zurück zu einer „Regelung des 19. Jahrhunderts“. Genauso könne man ein „Gesetz zur Bekämpfung sämtlicher Geschmacklosigkeiten“ anstreben. Sie rieten den Christdemokraten zu „mehr Gelassenheit“. Wenn eine geschmacklose Aktion „mal nicht“ strafrechtlich belangt werde, führe das „noch nicht zum Untergang des Abendlandes“. CDU/CSU verfolge nur die „Akquisition von Wählerschichten mit extrem religiösen Sendungsbewusstsein“.

Die gemeinsame Fraktion von CDU/CSU hatte Ende 2000 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die seit 1969 gültige einschlägige Bestimmung des deutschen Strafgesetzbuches zu verändern, die den Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen regelt. Bis heute wird demnach eine Beschimpfung nur dann strafrechtlich relevant, wenn sie den öffentlichen Frieden stört.

Die Formulierung „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ wollte die Union streichen. Dieses Ansinnen wurde von zahlreichen katholischen Verbänden und Organisationen Deutschlands mit Unterschriftenaktionen unterstützt.

Bereits im Juni vorigen Jahres hatte das Thema im Mittelpunkt einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses gestanden. Dabei hatte auch der Zentralrat der Juden in Deutschland einen stärkeren rechtlichen Schutz religiöser Überzeugungen gefordert. Dessen Präsidiumsmitglied Daniel Ajzensztejn hatte betont, von Beschimpfung und Verächtlichmachung seien gerade die christlichen Kirchen besonders betroffen.

Datum: 01.05.2002
Quelle: Kipa

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