Zürcher Kirchenordnung mit Präambel
Die reformierte Kirchensynode des Kantons Zürich hat am Dienstag die Beratungen zur neuen Kirchenordnung mit dem Ja zu einer Präambel fürs Erste abgeschlossen. Das Thema war im September vertagt worden. Im Januar wird der redaktionell bereinigte Text der Kirchenordnung verabschiedet; das letzte Wort hat das reformierte Kirchenvolk.
„Getragen vom Evangelium“
Soll der neuen Kirchenordnung eine Präambel vorangestellt werden? Das Büro der Synode hatte im Spätsommer überraschend die Initiative ergriffen und einen Entwurf vorgelegt, der mit dem Wort aus 1. Korinther 3,11 einsetzt*. Kirchenratspräsident Ruedi Reich wandte sich im Rathaus gegen eine Präambel, da das Wesentliche in den Grundsatzartikeln 1-6 gesagt werde.
Der Synodale Jean Bollier wies darauf hin, dass die Frage schon bei der Erarbeitung der alten Kirchenordnung von 1967 eingehend diskutiert worden sei. Mit der Autonomie habe sich nun eine andere Situation ergeben, die eine Präambel nahelege. Die kontroverse Debatte drehte sich um die besondere Textgattung und Funktion einer Präambel. Sie endete mit einem knappen Ja (64:56), doch reichte die Zeit nicht, den Wortlaut zu bestimmen. Der Kirchenrat wurde beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten.
Die Synode erhöht ihre Finanzkompetenzen…
Die Kirchensynode setzte ihre seit 1980 unveränderten Finanzkompetenzen herauf, allerdings nicht so stark, wie der Kirchenrat beantragt hatte: für neue einmalige Ausgaben von 2 auf 4 Millionen Franken, für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von 200'000 Franken ebenfalls aufs Doppelte. Ab diesen Beträgen kann das Referendum ergriffen werden (Ausnahme: der Kredit für die Ergänzungspfarrstellen). Claudia Bretscher hielt fest, aus Demokratie-Gründen sollten gefährdete Vorlagen Referendums-fähig sein (20 Kirchenpflegen können es ergreifen). Angesichts der Inflation votierte die Mehrheit der Synode für die Verdoppelung; das Büro hatte darauf verzichten wollen.
…und bremst beim Kirchenrat
Bei den Finanzkompetenzen des Kirchenrates trat die Kirchensynode auf die Bremse. Er beantragte für einmalige Ausgaben 250'000 statt 100'000 Franken und für jährlich wiederkehrende Ausgaben neu 50'000 statt 30'000 Franken. Die RPK und das Büro der Synode wollten bei den tieferen Beträgen bleiben. Die Exekutive erklärte sich mit einem halbierten Jahresgesamtbetrag für solche Ausgaben von einer Million Franken einverstanden. Dies hielt die Synodalen nicht davon ab, die 250'000 Franken nur bei Personalgeschäften (Abgangsentschädigungen bei Konflikten) zu gewähren. Mit dem Entscheid, sonst die heutigen Beträge festzuschreiben, brachte die Synode ihren Wunsch nach mehr Transparenz zum Ausdruck.
Das Wohnen kostet alle Pfarrer gleich viel
Für Zürcher Gemeindepfarrer gilt grundsätzlich die Wohnsitzpflicht: Sie wohnen in ihrer Kirchgemeinde, und zwar im Pfarrhaus oder einer Wohnung, die ihnen zugewiesen wird. Dafür werden ihnen vom Lohn 1'700 Franken abgezogen. Die Kirchensynode beschloss, dass der Betrag auch in Zukunft kantonsweit einheitlich sein soll.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die Wohnlagen sehr unterschiedlich seien und ein einheitlicher Abzug deshalb ungerecht wirke. Zu berücksichtigen seien aber auch steuerliche Unterschiede und der Umstand, dass die Wohnsitzpflicht für die Pfarrpersonen eine Einschränkung darstelle.
Auf der Zielgeraden
Die Kirchensynode wird am 25. November im Anschluss an die ordentlichen Geschäfte (u.a. Legislaturziele des Kirchenrats) nochmals auf die Kirchenordnung zurückkommen und zurückgestellte Artikel, allfällige Rückkommensanträge sowie den Wortlaut der Präambel beraten. Mit der Schlussabstimmung am 20. Januar geht die neue Zürcher Ordnung zum Volk: Die reformierten Stimmberechtigten werden voraussichtlich im September 2009 darüber abstimmen.
Links zum Thema:
Alle Sitzungsberichte im Livenet-Dossier
Die Beschlüsse der Synode
*Der Antrag des Büros für die Präambel:
Denn ein anderes Fundament kann niemand legen als das, welches gelegt ist: Jesus Christus.
Zur Ehre Gottes, unseres Schöpfers,
in der Nachfolge von Jesus Christus,
im Vertrauen auf das Wirken des Heiligen Geistes
und getragen vom Evangelium und seiner Botschaft der Hoffnung und der Liebe
gibt sich die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich folgende Kirchenordnung:
Quellen: Livenet, kid.
Datum: 14.11.2008
Autor: Peter Schmid