In der Januarausgabe des Jugendmagazins waren pornographische Bilder aus einem Video des Rappers Sido und die dazu gehörigen redaktionellen Texte ausschlaggebend für die Indizierung. Diese Beiträge und Abbildungen sadomasochistischer Handlungen und Fotoserien japanischer Sex-Comics wurden von der Bundesprüfstelle als frauendiskriminierend und unsittlich eingestuft. Die "Erotisierung von Gewalt" halten die zwölf Mitglieder des Untersuchungsgremiums der Bundesprüfstelle für besonders jugendgefährdend. Der Kreis Paderborn hatte einen Indizierungsantrag bei der BPJM eingereicht. Damit regaierte der Landkreis auf die Beschwerde einer Kioskbesitzerin. Die Kioskbesitzerin, selbst Mutter dreier Kinder, war auf die Reportage über sadomasochistische Bühnen-Praktiken des Berliner Rappers in "Popcorn" aufmerksam geworden. Die Geschichte wurde von Fotos begleitet, die der Frau unzumutbar für die potentielle Leserschaft erschienen. Sie rief das Kreisjugendamt Paderborn an, das einen Antrag an die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien stellte, die Ausgabe auf den Index zu setzen. Das Monatsmagazin für 12- bis 17-Jährige erscheint bei AS Young Mediahouse, einem Tochterverlag von Axel Springer. Die Indizierung hat zur Folge, dass die Januarausgabe der Zeitschrift nicht mehr im Handel beworben und an Minderjährige verkauft werden kann. Zum Zeitpunkt der Indizierung war die Zeitschrift schon zwei Monate im Einzelhandel erhältlich. Dennoch erhoffen sich die Paderborner durch den "Imageschaden für den Verlag" eine Veränderung bei der Auswahl der Themen. Die Sprecherin des Paderborner Landkreises, Michaela Pitz, sagte gegenüber der Berliner Tageszeitung "taz" : "Wir wollen Springer mit der Indizierung disziplinieren." Im Wiederholungsfall droht dem Verlag nämlich eine Dauerindizierung von mehreren Monaten Hermann Hutsch, der Leiter des Kreisjugendamtes Paderborn, appellierte in einem Schreiben an alle Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien des Kreises an die Erziehungsverantwortlichen, einen kritischen Blick in die Schultaschen ihrer Kinder zu werfen. Er will Eltern und Lehrer ermutigen zu einer aktiven Mithilfe bei der Sichtung und Bewertung von Medieninhalten. Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an das örtliche Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Weitere Informationen unter: www.bundespruefstelle.de (en)
Datum: 04.07.2005
Quelle: KEP