Am 18. Mai wird in der Schweiz darüber abgestimmt, ob fünf Methoden der Komplementärmedizin in den Grundleistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Man müsse sich die Frage stellen, ob die «längst überstrapazierten Krankenkassen» mit Leistungen belastet werden könnten, die «nicht über alle Zweifel» erhaben seien, schreibt der Arzt Daniel Beutler-Hohenberger, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (Ageas).
Aus christlicher Sicht sei insbesondere zu beachten, dass das sogenannte «Zaubereiverbot» in den alttestamentlichen Gesetzesbüchern und in der Offenbarung ausdrücklich an das Gottesvolk gerichtet sei. Dem Okkulten zugeordnet werden müsse insbesondere die anthroposophische Medizin, deren Begründer Rudolf Steiner die Methoden als Spiritist und Astrologe entsprechend geprägt habe.
Bei den fünf Methoden der Komplementärmedizin handelt es sich um die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Pflanzenheilkunde sowie die Traditionelle Chinesische Medizin.
Kann wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen
Was die Wirksamkeit der Komplementärmedizin betrifft, schreibt Beutler: «Es wäre hilfreich, wenn die Komplementärmediziner endlich akzeptieren würden, dass eine Evaluation ihrer Methoden wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen kann und dass deswegen auch nicht eine neue oder angepasste wissenschaftliche Sicht geschaffen werden muss. Ebenso wie wir Christen akzeptieren, dass unser Schöpfergott wissenschaftlich nicht erfasst (und glücklicherweise auch nicht widerlegt) werden kann.»Die Ageas zählt nach eigenen Angaben mehrere hundert Mitglieder, die «biblisch-christlichen Werten» verpflichtet sind. Sie betonen die Würde des Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Ableben und sehen ihren Beruf als Teil eines ganzheitlichen Engagements für die Gesellschaft.
Datum: 21.04.2009
Quelle: Kipa