«Man of the Year»

Nutzlose und andere Register

Immer mal wieder sind Inhaber von KMU mit der Aufforderung konfrontiert, sich in irgendein wohlklingendes, aber nutzloses Register einzutragen. Rechtsanwalt Daniel Albietz hat es selbst erlebt und sagt, wie er damit umgeht.
Daniel Albietz


Die per Fax oder Post eintreffenden Formulare sind bewusst ähnlich gestaltet wie amtliche Korrespondenz oder offizielle Mutationsformulare von seriösen Verzeichnissen. Auf diese Weise schliessen nicht wenige Unternehmen ungewollt einen oft mehrjährigen, teuren Vertrag für den Eintrag in ein bedeutungsloses Register ab, dessen Zweck einzig darin besteht, dem Registerführer einen zweifelhaften Umsatz zu bescheren.

Kürzlich bekam ich nun selber gleich zweimal eine verlockende Anfrage, und zwar vom «American Biographical Institute», welches mir mitteilte, dass ich für das Verzeichnis «Great Minds of the 21st Century» nominiert sei, «a major reference directory including just 1'000 of the world's top thinkers and intellectuals». Das «Angebot» bestand darin, die 5. Auflage dieses noch zu druckenden Verzeichnisses für 395 Dollar zu erwerben (Luxusausgabe mit Goldschnitt). Im Angebot war ferner eine Münze (Sonderprägung), die mich für 595 Dollar als grossen Geist des 21. Jahrhunderts ausweist. Wie war ich geschmeichelt!

Ein paar Wochen später erhielt ich eine weitere Mitteilung, ich sei für den Award «MAN OF THE YEAR in LAW» nominiert, was mit der Gelegenheit verbunden war, für abermals 295 Dollar eine auf diesen Titel lautende Gedenktafel (Goldlettern auf Kirschbaumholz) zu erwerben, die wohl zum Aufhängen im eigenen Büro oder im Sitzungszimmer gedacht wäre. Peinlich berührt ob so viel erwiesener Ehre legte ich die Formulare ins Altpapier und musste schmunzeln ob dem Gedanken, dass es mittlerweile Anbieter gibt, welche die Eitelkeit ihrer Kunden mit dreistelligen Dollarbeträgen bestrafen.

Mein Ratschlag lautet: Seien Sie skeptisch gegenüber jeglichen Verzeichnissen. Es gibt nur ein Register, in welchem Sie unbedingt eingetragen sein müssen: im Buch des Lebens. Der Eintrag ist nicht gratis, jemand anderes hat ihn bezahlt, und zwar mit seinem eigenen Leben. Der Registerführer ist mehr als ein «Mann des Jahrhunderts»: Er ist der König der Könige und der Herr aller Herren. Ihm können Sie uneingeschränkt vertrauen!

Daniel Albietz: Der Autor ist selbständiger Anwalt in Riehen BS.

Datum: 09.05.2012
Autor: Daniel Albietz
Quelle: Livenet / ideaschweiz

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