Wie hilft der moderne Staat den Asylsuchenden – was sagt die Bibel dazu?

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Der moderne Rechtsstaat kann sich übernehmen und sich gar göttliche Eigenschaften anmassen, wenn er seine Hilfe an Immigranten und Hilfesuchenden zum Recht macht, auf das man Anspruch erheben kann. Mit ihrem Positionspapier bringt die Arbeitsgemeinschaft für biblisch erneuerte Theologie (AfbeT) zu einem heissen politischen Thema neue Gesichtspunkte ins Gespräch.

Die AfbeT hat an zwei Studientagen intensiv darüber nachgedacht, wie der Staat mit den Asylsuchenden umgehen soll. Sie kam dabei zum Schluss, dass der Staat Schweiz eher zuviel als zuwenig für Asylsuchende tut.

Mit dem Blick auf das alte Israel stellt die AfbeT fest, dass Fremde grundsätzlich den Schutz des staatlichen Gemeinwesens erhalten sollen. Israel habe allerdings verschiedene Gruppen von Fremden unterschieden und ihnen unterschiedlichen Zugang zum eigenen Kult oder zu politischen Rechten gewährt. Gewisse kultische Pflichten hätten aber für alle gegolten. Hervorgehoben wird, dass die Fremden sich selbst versorgen mussten. Allerdings hätten Bedürftige „Zuwendungen im Bereich des Lebensnotwendigen“ erhalten.

„Ein vermessener Versuch“

Das moderne Asylwesen kranke daran, dass der Staat einem „vermessenen Versuch“ erlegen sei, „die Verheissungen Christi in einer neuzeitlich-säkularen Gesellschaft zu verwirklichen“. Gottes Volk seien Juden und Christen, nicht aber der Staat. Statt dies zu beachten, würden heute Heilserwartungen auf den Staat übertragen. Die Folge davon sei „eine Vergottung des Sozialstaates, der sich schwärmerisch anmasst, all den unzählig vielen Unglücklichen dieser Welt Zuflucht und Schutz anzubieten“. Dies aber bewirke „übersteigerte Erwartungen und Ansprüche aufseiten der Fremden und wachsende Aggressionen durch das Gefühl, ausgenutzt zu werden, aufseiten der Asylgeber“. Die staatlichen Organe seien „mit einem wortgetreuen Vollzug des Asylgesetzes überfordert“, weil das System Gnade mit Recht verwechsle.

Staat soll mehr auf Eigeninitiative setzen

Die AfbeT fordert daher mehr Eigeninitiative: Der Staat solle „seinen Bürgern Freiräume ermöglichen und Initiativen von Einzelnen, aber auch Gruppen, Gemeinden, Kirchen und Verbänden fördern, in denen Menschen mit persönlichem Einsatz sich dafür einsetzen, fremden Menschen Schutz zu gewähren.“ Diese freiwillige Hilfe müsse nicht bezahlt, sondern auf andere Weise honoriert werden. Ein solches Vorgehen würde auch mehr dazu beitragen, dass sich Fremde integrierten.

Auf unrealistische Versprechen verzichten

Was das Verhältnis des Staates zu den Christen betrifft: Dieser könne von den Christen keine vollständige Loyalität erwarten, denn die Sache Gottes habe Priorität. Der Staat könne umgekehrt nicht verpflichtet werden, die Bergpredigt zu praktizieren, zum Beispiel Feindesliebe. Er müsse vielmehr „den Bösen wehren und sie bestrafen“. Der Staat solle sich einer weitgehenden religiösen Toleranz verpflichten. Dies bedeute keine „Konfessionslosigkeit“ als neuem Bekenntnis, wie es heute im Trend liege im Umgang mit Lehrmitteln oder Sozialwerken. Der Staat müsse sich aber auch von Heilsvorstellungen verabschieden und sich auf das bescheiden, was ihm zustehe. Sonst rufe er mit unrealistischen Versprechungen Menschen, die zwar auf dem Papier grosse Rechte hätten, in der Praxis jedoch „in Auffanglagern auf Distanz gehalten und dann auch möglichst rasch ‚entsorgt’ werden“.

Mehr auf: www.livenet.ch/www/index.php/D/article/180/11145/

Für Rückfragen und zur Anforderung des Positionspapiers: Pfr. Dr. theol. Beat Weber, weber-lehnherr@freesurf.ch

Quelle: AfbeT

Datum: 09.12.2003
Autor: Fritz Imhof

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