Asyl: Recht und Gerechtigkeit in Einklang bringen

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Die Abstimmung zur Asylinitiative ist vorbei – Nachzählung hin oder her, das Problem ist nicht gelöst. Die Emotionen haben sich zwar wieder etwas abgekühlt, doch noch immer brodelt es im Schweizer Volk. Die fremden Einwanderer und Flüchtlinge sind und bleiben ein Thema. Nun ist es an der Justiz für Recht und Ordnung zu sorgen und Schweizer wie Asylanten mit den gleichen Ellen zu messen.

Die Emotionen zu diesem Thema gehen und gingen so hoch, weil sich das Schweizer Volk sich oft mit verschiedenen Ellen gemessen fühlt. Gottes Wort sagt uns dazu: „Für die Einheimischen wie die Fremden, die bei Euch leben, soll ein und dasselbe Recht gelten.“ ( 2. Moses 12.49). Es kann nicht sein, dass Teile der Schweizer Bevölkerung darben und Fremden alles geboten wird, dass Schweizer schärfer bestraft werden als Ausländer. Dieses Gefühl bleibt und ist nicht ganz unberechtigt. Bergbauern, Working Poors und viele Alleinstehende leben praktisch am Existenzminimum in der Schweiz. Ihre Anliegen dürfen nicht untergehen, sie haben keine eigene Lobby, die sich für sie einsetzt. Im Gegensatz dazu die Asylanten. Hilfswerke, Kirche, Fürsorge und das ganze Asylwesen bemüht sich um Unterkünfte, Geld, Kleider, Nahrung, Bildung, Recht und Arbeit. In der Gesetzgebung fehlt oft die nötige Handhabung und Biss. Kriminelle Asylsuchende können kaum bestraft werden oder werden nach kurzer Zeit wieder freigesetzt. Zum Erstaunen aller und zum Frust der Polizei, die sich täglich mit dieser Problematik auseinander setzen muss. Diese Ungerechtigkeit schafft Unruhe und Verdruss im Volk. Es sind nicht die gut integrierten Ausländer, die für Unmut sorgen, sondern die aggressiven, kriminellen, nicht assimilierten Elemente. Denn wo Gesetzlosigkeit überhand nimmt, warnte schon Jesus, wird die Liebe erkalten (Matthäus 24,12). Mit der Ablehnung des Stimmrechtes für Ausländer in der katholischen Kirche im Kanton Schwyz wurden leider die Falschen bestraft.

Justiz ist gefordert

Jetzt ist es an der Justiz für Recht und Ordnung zu sorgen, Schweizer wie Ausländer mit gleichem Mass zu messen und bei Vergehen zu bestrafen. Zu lange schon hat Milde gewaltet und Hilflosigkeit vor Recht. Gericht und Justiz hat gemäss der Bibel den Auftrag Recht und Gerechtigkeit zu sprechen zum Wohle der Menschen. Recht und Gerechtigkeit trennen Rechtschaffenheit, Unrecht, Ordnung, klar von Missbrauch, Kriminalität und Diskriminierung. Der Staat hat gegenüber seinem Volk die Vaterrolle inne. Es steht ihm an, dem Recht, der Ordnung und dem Wohle seines Volkes zu dienen. Gericht und Liebe gehören zusammen, schreibt Billi Graham - der grosse Evangelist. So ist es auch bei Gott. Gerade weil Gott liebt, ist er gerecht. Diese Thematik fordert die Regierung heraus den Seinen, das zu geben, was sie zum Leben brauchen, ohne die Fremden zu vernachlässigen. Missbrauch und Kriminalität jedoch sind zu unterbinden. Falsche Grosszügigkeit, zur falschen Zeit, am falschen Ort zahlt sich nicht aus. Es gilt eine genaue Güterabwägung der jeweiligen Bedürfnisse vorzunehmen. Generalisierungen und das Giesskannensystem führen zu keiner nachhaltigen und gerechten Lösung.

Falsche Grosszügigkeit

Das Bundesamt für Flüchtlinge/Eidg. Justiz- und Polizeidepartement schreibt:

Bei der heutigen Lage auf dem Arbeitsmarkt beziehen ungefähr 50 Prozent der Asylsuchenden und Flüchtlinge Fürsorgeleistungen; diese belaufen sich gesamtschweizerisch im Jahre 2001 auf rund 741 Millionen Franken. Die Schweiz gewährleistet die Fürsorge wie Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Grossbritannien für alle Personenkategorien des Asylbereichs und während der gesamten Dauer des Asyl- und Wegweisungsverfahrens. Andere Staaten beschränken sie dagegen auf einen bestimmten Zeitraum oder auf einzelne Kategorien wie Familien oder anerkannte Flüchtlinge. Der 1997 erfolgte Aufwärtstrend bei den Asylgesuchszahlen halte weiter an. Bis Ende Juli 1998 wurden über 18'000 neue Asylgesuche registriert, was für 1999 einen Anstieg auf über 32'000 erwarten liess. Damit verzeichnet die Schweiz eine Gesuchszunahme von 45,5 % gegenüber Ende Juli 1997 und - zusammen mit den Niederlanden - gemessen an der Bevölkerung den höchsten Gesuchseingang in Europa. Der vom Parlament verabschiedete Voranschlag 1998 betrug Fr. 952 Mio., die Nachtragskredite beliefen sich auf Fr. 192 Mio. Insgesamt wurden für 1998 Ausgaben in der Höhe von Fr. 1,144 Mia. erwartetet.

Der Weg des geringsten Widerstandes

Grossrat Philipp Müller, Reinach AG schreibt in seiner Interpellation vom 5.Mai 2002: Kaum hatte das Stimmvolk dem Werben des Bundesrates nachgegeben, wurden die Schlepperbanden wieder besonders aktiv. Als die umliegenden Staaten ihre Asylgesetzgebung massiv verschärften, folgten die Migrationsströme alsbald dem Weg des geringsten Widerstandes, und dieser führte auf mehr oder weniger direktem Weg in die Schweiz. Die Asylgesuchszahlen nahmen denn nach 1996 wieder stetig zu und haben sich inzwischen auf ­ im internationalen Vergleich ­ hohem Niveau eingependelt. Von 1992 bis und mit Budget 2002 wurde für den Asylbereich allein auf Bundesebene die unglaubliche Summe von 10315 Millionen Franken (10,3 Milliarden!) ausgegeben. Fast neunzig Prozent dieses enormen Betrages wurden für die Fürsorge und die Betreuung von Asylbewerbern, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen aufgewendet. Zudem hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Tatsache des illegalen Aufenthalts auf die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, keinen Einfluss habe. Schaut man sich die Unterstützungsbeiträge im Detail an, dann sträubt sich manchem Schweizer das Haar, wenn er daran denkt, wie er mit seinen Fr. 3000.- monatlich mit der ganzen Familie auskommen und haushalten muss.

Die Betreuungs- und Unterstützungsangebote

Die von der Fürsorge Kanton Basel-Landschaft ausbezahlten Beiträge an Asylanten belaufen sich für eine 4-köpfige Familie auf rund Franken 2000.-, dazu kommen Kostenübernahme von Krankenkassenprämien, Zahnarzt, Fahrten zum Arzt (zum Teil mit Taxi), Kosten für das Betreuungsangebot sowie für den 6-monatigen Deutschkurs.

B. Unterstützungsleistungen

I. Asylsuchende in Individualunterkünften

§ 5 Grundbetrag
1 Der Grundbetrag für Asylsuchende in Individualunterkünften deckt pauschal die Aufwendungen ab für Verpflegung, Körperpflege, laufende Haushaltsführung, Energie, Radio- und TV-Gebühren sowie für kleinere Haushaltsgegenstände.
2 Er beträgt bei einem Haushalt mit

a. einer Person: monatlich 500 Fr.

b. zwei Personen: monatlich 725 Fr.

c. drei Personen: monatlich 970 Fr.

d. vier Personen: monatlich 1'235 Fr.

e. fünf Personen: monatlich 1'450 Fr.

f. sechs Personen: monatlich 1'620 Fr.

g. sieben Personen: monatlich 1'790 Fr.

h. acht Personen: monatlich 1'965 Fr.

i. neun Personen: monatlich 2'130 Fr.

§ 6 Taschengeld
Das Taschengeld für Asylsuchende in Individualunterkünften beträgt für

a. Kinder vom 8. bis zum 11. Lebensjahr: monatlich 15 Fr.

b. Jugendliche vom 12. bis zum 16. Lebensjahr: monatlich 25 Fr.

c. Personen ab dem 17. Lebensjahr: monatlich 84 Fr.

§ 7 Betrag für Kleidung
Der Betrag für Kleidung beträgt für Asylsuchende in Individualunterkünften für

a. Kinder bis zum 7. Lebensjahr: monatlich 30 Fr.

b. Kinder und Jugendliche vom 8 bis zum 16. Lebensjahr: monatlich 51 Fr.

Sorgfältige Abwägung und sinnvolle Investition

Angesichts solcher Grössenordnungen, schreibt Grossrat Philipp Müller, stellt sich unweigerlich die Frage, wieviel Gutes man mit den gleichen Summen in den Herkunftsländern dieser Menschen tun könnte. Mit einer Kaufkraft, die um ein Mehrfaches höher ist als in der Schweiz, könnten dort Schulen, Häuser, Arbeitsplätze usw. in grosser Zahl finanziert werden. Statt dessen begnügen wir uns mit reiner Beherbergungspolitik für privilegierte Asylsuchende, die genügend Mittel auftreiben können, um die Schlepper zu bezahlen, welche sie zumeist illegal in die Schweiz einschleusen. Obwohl das Asylwesen Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen hat, darf vom Staat eine sorgfältiger Umgang mit den Finanzen erwartet werden.

Notleidenden zu helfen – ein christlicher Auftrag

Die Bibel betrachtet die Problematik sehr umfassend. Einerseits zeigt sie auf, was es heisst in der Fremde zu leben und heimatlos zu sein. Sie stimmt ein Klagelied an und bedauert das harte Schicksal dieser Menschen im Sinne einer Strafe. So steht geschrieben: So klagt der Prophet Jeremia, über die in die Fremde verschleppten Juden und das zerstörte Jerusalem: ...Jetzt wohnen sie unter fremden Völkern und finden keine Ruhe... (Klagelieder 1.3.) Ach Herr, ... unser Erbe ist den Fremden in die Hände gefallen (Klagelieder 5.2.), ... Meine Not ist gross, ich habe keine Heimat mehr ... (Klagelieder 3.19.). Andererseits weist die Bibel auf das Gebot der Nächstenliebe hin und ermahnt: ... Unterdrückt die Fremden nicht! Ihr wisst ja, wie Ihnen zumute sein muss, denn ihr seit selbst einmal Fremde in Ägypten gewesen, (2. Mose, 23, 9) ... die Fremden sollst Du nicht schinden ... (2. Mose 22.,20) ...richte recht zwischen Bruder und Fremden... (5. Mose 1,16) ... darum sollt ihr auch die Fremden lieben... (5. Mose 10,19) tut Fremden, Waisen und Witwen keine Gewalt an... (Jeremia 7, 6) ... Gleichzeitig warnt die Bibel aber auch: „ ... Ephraim vermischt sich mit fremden Völkern ... Hosea 7,8) ... Die Völker, die Ephraim zu Hilfe gerufen hat, rauben ihm alle Kraft ... (Hosea 7,9).

Bis dato hat das Schweizervolk in der Not seine Hilfsbereitschaft immer unter Beweis gestellt. Tatsächlich haben Christen den Auftrag Notleidenden zu Helfen. Das zeigt uns die Bibel am Beispiel des barmherzigen Samariters. Tragisch wird es, wenn den echten Flüchtlingen diese Hilfe gar nicht zuteil wird.

Quellen: Livenet/Bundesarchiv/Eidg. Polizei- und Justizdepartement/ Departement für Asylwesen

Leserbrief zum Artikel

Datum: 03.12.2002
Autor: Antoinette Lüchinger

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