Nationalrat für Gesetz zur Registrierung homosexueller Paare

Bundeshaus
Ruedi Aeschbacher
Christian Waber

Schwule und lesbische Paare sollen nach dem Willen des Nationalrats eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Die grosse Kammer beschloss dies als Erstrat mit 118 zu 50 Stimmen. Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, aber auch in der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht werden gleichgeschlechtliche Paare Ehepaaren gleichgestellt. Gegen den Willen des Partners kann vor Gericht die Auflösung verlangt werden, wenn das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt hat.

EDU: Keine Aufgabe des Staates

Der Berner EDU-Nationalrat Christian Waber wandte sich vergeblich gegen das Eintreten auf die Vorlage des Bundesrats. Er betonte, der Schutz von Familie, Ehe und Kindern gehöre zu den Kernaufgaben des Staates. „Jede andere Form des Zusammenlebens oder Lebensweise kann und muss der Staat nicht schützen.“ Homosexuelle Verhaltensweisen, sei es öffentlich oder privat, müsse der Staat nicht anerkennen. „Die persönliche Freiheit ist in jedem Fall gewährleistet, die Konsequenzen aus ihrem Verhalten gehören in die individuelle Verantwortung.“

Grüne Vorstellungen von Nichtdiskriminierung

Für die Grünen ist das neue Rechtsinstitut dagegen überfällig. Die grüne Wortführerin Ruth Genner meinte, der Artikel 8 der Bundesverfassung verpflichte das Parlament dazu, „die rechtlichen Voraussetzungen zur Nichtdiskriminierung zu schaffen“. Genner verlangte schon vor vier Jahren, dass die Rechtsform der Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren geöffnet würde.

Keine Adoption

Das Recht, Kinder zu adoptieren, gestand der Nationalrat Schwulen- und Lesbenpaaren nicht zu. Er folgte in dieser Frage mit 111 zu 72 Stimmen dem Bundesrat. Dieser will Adoptionen und fortpflanzungsmedizinische Verfahren für gleichgeschlechtliche Paare nicht zulassen.

Eine Minderheit der Rechtskommission beantragte, unter die Stiefkindadoption bestimmten Bedingungen zu erlauben – eine Regelung, die nur für ganz wenige Paare Anwendung fände. Adoptiert werden könnte laut dem Antrag ein leibliches Kind durch den homosexuellen Partner seines Vaters, bzw. die Partnerin der Mutter, «wenn sich dies für das Wohl des Kindes als vorteilhaft erweist, wenn die Partnerschaft seit fünf Jahren besteht und wenn der andere leibliche Elternteil des Kindes unbekannt, gestorben oder seit mindestens fünf Jahren verschollen ist». Dieser Vorschlag wurde von der grossen Kammer abgelehnt.

Die Rechte in der Minderheit

Insgesamt aber setzte sich die Forderung der ‚Gleichstellung’ homosexueller Paare gegen ethische und politische Bedenken bei SVP, CVP, EVP und EDU durch. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Der Berner EDU-Nationalrat Christian Waber kündigte an, seine Partei und weitere Gruppierungen würden gegen den Beschluss das Referendum ergreifen.

EVP: Kein Anlass für ein Gesetz

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz hat mit Bedauern vom Entscheid des Nationalrates Kenntnis genommen. Sie sieht keinen Anlass für ein Bundesgesetz, das sich auch nur annähernd an das Eheschliessungsrecht halten will. Die Ausklammerung des Adoptionsrechts wird von der EVP begrüsst.

Schutz der Ehe hat Priorität

Bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort vom Anfang 2002 hat sich die EVP entschieden gegen die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgesprochen. Die EVP hat sich in ihrer politischen Arbeit stets für die Stärkung und den Schutz der Ehe als Verbindung von Mann und Frau eingesetzt, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Sie weiss sich in dieser Haltung auch durch die christliche Ethik gestützt.

‚Falsches Signal’

Die EVP anerkennt, dass es heute eine Vielzahl von Lebensformen gibt, auch gleichgeschlechtliche. Sie akzeptiert dies und stellt fest, dass diese heute auch ohne wesentliche Einschränkungen gelebt und die Beziehungen nach Wunsch der Betroffenen geordnet werden können. Ein neues Institut der eingetragenen Partnerschaft ist daher nicht nötig, zumal es auch nur eine verschwindend kleine Minderheit unserer Bevölkerung betreffen würde, in seiner Ausgestaltung aber zu sehr als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt würde und ein für unsere Gesellschaft falsches Signal aussenden würde.

Ehe unvergleichlich bedeutsamer für den Staat

Wie Parteipräsident und Nationalrat Dr. Ruedi Aeschbacher bei seinen Ausführungen in der Nationalratsdebatte betonte, bestehe „keine Notwendigkeit, in unserem Gesetz ein derartiges Institut einzuführen und gesetzlich zu regeln, welches sozusagen alternativ und gleichwertig neben dasjenige der Ehe gestellt würde. Denn diese hat für unser Volk, unser Land und seinen Fortbestand, aber auch für die auf Dauer darin verbundenen Ehegatten eine viel bedeutsamere, weiter reichende Bedeutung als das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.“

Im Privatrecht zu regeln

Die Folgen, die laut Gesetzentwurf für eine eingetragene Partnerschaft entstehen, z. B. der gegenseitige Beistand, die gegenseitige Vertretung, wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen, können von zwei Personen, die zusammenleben wollen, in weiten Teilen heute schon privatrechtlich geregelt werden.

Kind hat Anrecht auf Vater und Mutter

Dass der Nationalrat das Adoptionsrecht und die künstliche Fortpflanzung klar abgelehnt hat, wird von der EVP begrüsst. Sie ist der Meinung, dass für eine umfassende und natürliche Entwicklung eines Kindes sowohl eine männliche wie eine weibliche Bezugsperson von entscheidender Bedeutung ist.

Datum: 05.12.2003
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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