In Schulen verschickt: Kanton Bern stoppt „Schwulen-Broschüre“

Kinder schützen: EVP-Grossrat Wilf Gasser

Der Berner Grossrat Wilf Gasser übte letzte Woche in der Zeitung „20 Minuten“ Kritik an der zur Verteilung in den Schulen vorgesehenen Broschüre für junge Schwule mit dem Titel „Selbstverständlich“. Daraufhin hat der Berner Erziehungsdirektor Mario Annoni die Verbreitung des von der Aids-Hilfe Schweiz herausgegebenen Hefts gestoppt.

In einem Brief an alle Schulleiter im Kanton schreibt der FDP-Regierungsrat laut „NZZ am Sonntag“, die neuste Broschüre der Aids-Hilfe sei „nicht geeignet“, an Volksschulen eingesetzt zu werden. Das Heft sei „aus Kindesschutzsicht problematisch“. Zuvor hatten auch die Evangelische Volkspartei (EVP) und die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) die Broschüre kritisiert.

Unverblümt schamlos

Die Broschüre wurde von der Schwulen-Organisation Pink Cross und der Aids-Hilfe Schweiz gemeinsam herausgegeben. Sie fordert schwule Jugendliche auf, ihr Coming-Out zu wagen, und beschreibt auf 28 Doppelseiten, wie und wo sie sexuelle Erlebnisse machen können. Empfohlen werden schwule Jugendgruppen. Zudem gebe es noch „viele andere Wege, die du einschlagen kannst: Chats, Partys, Bars, Saunas, Parks.“

Für Einsteiger seien letztere zwar nicht so geeignet, abgeraten wird davon aber nicht. Sex in Parks sei zwar mit Risiken verbunden, doch „geborenen Jägern sagt dies zu“. Dabei solle „Mann“ einen „Pariser“ verwenden und ihn danach „bitte korrekt entsorgen“.

Vor- und Nachteile schwuler Treffpunkte

Über die so genannten Darkrooms in Schwulen-Bars heisst es: „Wer dorthin geht, sucht Sex und findet ihn auch.“ Auf öffentlichen Toiletten müsse man mit Polizeikontrollen rechnen. Schwulen-Saunas hätten folgenden „Vorteil“: „Wenn sich nichts ergibt, bist du zumindest entspannt und hast was für die Gesundheit getan. Und wenn sich etwas ergibt, ist dein Partner garantiert sauber, und du siehst, was du hast.“ Und so weiter. Illustriert sind die Texte mit Fotos attraktiver Models in eindeutigen Posen zu zweit. Schwule Sexualpraktiken werden detailliert erläutert.

„Faszination für die Homosexualität“

Der Generalsekretär des Berner Erziehungsdepartementes, Roland Furrer, macht darauf aufmerksam, dass durch den von der Berner Aids-Hilfe gewählten Verteilmodus das Heft 11- bis 15-jährigen Schülern zugänglich gemacht würde. Durch das Bildmaterial und einzelne Erfahrungsberichte löse die Broschüre „eine Art Faszination für die Homosexualität“ aus, so Furrer: „Das Ziel der Prävention tritt in den Hintergrund.“

Bund finanziert Broschüre mit

Laut Aids-Hilfe wurde eine Auflage von 15 000 Exemplaren gedruckt; die Kosten von 55’000 Franken tragen Pink Cross zu 40 und die Aids-Hilfe zu 60 Prozent. Weil die Aids-Hilfe zu zwei Dritteln staatlich finanziert ist, beträgt der Bundesbeitrag an die Broschüre also knapp die Hälfte. Besonders viele Exemplare bestellt hat die Aids-Hilfe Bern und diese Anfang Mai an 700 Schul- und Heimleiter geschickt, mit der Aufforderung, sie in der Mediothek aufzulegen, „wo die Jungen sich klammheimlich bedienen können“.

Das Recht der Eltern missachtet

Diese Aufforderung „verstösst gegen geltendes Recht“, hält Regierungsrat Annoni nun in seinem Schreiben fest. Zudem missachte die Broschüre „das Recht der Eltern, die Sexualerziehung der Kinder in der öffentlichen Schule mitbestimmen zu können“ und „das Recht der Kinder auf Respektierung ihrer Intimsphäre“.

Die Broschüre vermittle Jugendlichen, „welche auf der Suche nach ihrer sexuellen Identität sind, unhaltbare tendenziöse Informationen“, sagt EVP-Nationalrat Heiner Studer. In einer Anfrage will er nun vom Bundesrat wissen, ob es verantwortbar sei, dass der Bund eine solche Broschüre mitfinanziere.

Protestschreiben der Evangelischen Allianz an den Bundesrat

Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) hat in einem Brief an Bundesrat Blocher, Vorsteher des EDI, darauf hingewiesen, dass die Broschüre mit grosser Wahrscheinlichkeit gegen Artikel 187, Paragraph 1 des Strafgesetzbuches verstosse: „Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft“.

Artikel zum Thema:
Werbung für gleichgeschlechtlichen Sex in Schulen: SEA protestiert

Datum: 08.06.2005
Autor: Fritz Imhof
Quelle: SSF

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