Die Embryonen in den Kühlschränken

stammzellen

„In den Kühlschränken unserer Fortpflanzungskliniken lagern ca. 1000 so genannt überzählige Embryonen aus früheren Zeiten.“ Was mit ihnen geschehen soll, bestimmt das Schweizer Volk am 28. November an der Urne. Der Berner Sozialethiker Martin Kraut legt im neusten Bulletin des VBG-Instituts Hintergründe offen und wägt Argumente.

Die erwähnten Embryonen (jährlich sollen etwa 200 neue hinzukommen) „hätten nach der Bundesverfassung (Art. 119) nicht entstehen dürfen, sind bei der künstlichen Befruchtung aber entstanden und gelten nun als überzählig, weil sie chancenlos sind, jemals geborene Menschen zu werden, und deshalb bis Ende 2008 vernichtet werden müssen.“ Um die Nutzung dieser Embryonen geht es im neuen Gesetz, das zur Abstimmung kommt; es regelt die Gewinnung von Stammzellen unter restriktiven Bedingungen.

Kraut formuliert, was daran so umstritten ist: „Wer Embryonen unbeachtet ihrer äusseren Entwicklungschancen als Menschen mit Grundrechtsfähigkeiten betrachtet, der wird im Embryonenverbrauch für die Stammzellengewinnung eine Verletzung der Menschenwürde und des daraus folgenden Lebensschutzes sehen.“

Daher könne, wer überzählige Embryonen für die Forschung nutzen wolle, dies bloss zweierlei begründen: „Entweder kann er überzeugend darlegen, weshalb den überzähligen Embryonen keine Menschenwürde zugeschrieben werden muss und warum diese folglich nicht zu schützen sind. Oder es gelingt ihm, bei überzähligen Embryonen trotz deren Menschenwürde eine Ausnahme vom Tötungsverbot zu begründen.“

Theologische Ethiker wie Johannes Fischer von der Uni Zürich argumentieren auf dem ersten Weg. Laut Fischer haben diese Embryonen ohnehin nie die Chance, sich zu Menschen zu entwickeln und als solche anerkannt zu werden. Kraut hält dagegen: „Besteht Gottes Leben schaffende Beziehung zum Embryo nicht schon früher als das Verhältnis des Embryos zu anderen Menschen?“ Er zitiert den Berliner Bischof und EKD-Vorsitzenden Wolfgang Huber, laut dem „unsere Schutzverpflichtung für menschliches Leben so weit reicht wie unsere Schutzmöglichkeiten.“

Das hochinteressante Papier (14 Seiten) kann im Internet gelesen und heruntergeladen werden: www.vbginstitut.ch

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Quelle: Livenet/VBG

Datum: 06.11.2004
Autor: Peter Schmid

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