Der Schutz der Sonn- und Feiertage dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden. Sie seien als “Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe” verfassungsrechtlich geschützt. Die CDU-Landtagsfraktion bringt als Gegenpol zum FDP-Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag zum Schutz des Sonn- und Feiertags ein. Danach soll der Landtag feststellen, daß der Sonn- und Feiertagsschutz “Fundament der Sozialen Marktwirtschaft” bleibe. Auch in Zukunft hätten Lebenskreise wie Familie, Kirchen, Vereine oder Stadtteile eine “unentbehrliche Funktion”. Eine Gesellschaft dürfe sich nicht ausschließlich als Konsum- und Erlebnisgemeinschaft verstehen, und auch in einer verweltlichten Gesellschaft sei die religiöse Dimension von Sonn- und Feiertagen zu beachten.
Datum: 26.06.2002
Quelle: idea Deutschland