Die Kantonalkirche Schwyz macht einen weiteren Schritt in die Eigenständigkeit: Kirchgemeindeorganisations- und Finanzhaushaltsgesetz sollen zwei kantonale Gesetze ablösen. Die beiden Gesetze brächten Vereinfachungen gegenüber dem bisher geltenden Recht und würden die Situation der Kirchgemeinde besser berücksichtigen, wird in der Medienmitteilung betont. An der kommenden Session wird auch ein altes Anliegen der Katechetinnen und Katecheten aufgegriffen, nämlich wie die Weitergabe des Glaubens unterstützt werden kann. Hierzu soll für 275.000 Franken eine Katechetische Arbeitsstelle und eine Medienstelle eingerichtet werden. Ferner wird die Kantonalkirche eine Empfehlung an die Kirchgemeinden formulieren, den Bistumsbeitrag von zwei auf drei Franken zu erhöhen sowie für die Theologische Hochschule Chur 60 Rappen in ihre Budgets aufzunehmen.
Datum: 30.08.2002
Quelle: Kipa