Kollektiver Kirchenaustritt aus Protest

Steinen. Eklat im Schwyzer Bauern- und Industrieflecken Steinen: Eine Gruppe von rund 70 Personen hat den Austritt aus der Katholischen Kirchgemeinde erklärt. Dies berichteten Schwyzer Lokalblätter. Anlass für die gemeinsame Austrittserklärung ist die Weigerung der Kirchgemeinde, einen ausserordentlichen Religionsunterricht zu finanzieren.

Der Streit in dem 2.700-Seelen-Dorf geht auf das Jahr 1991 zurück, als der damalige Churer Bischof Wolfgang Haas mit Zustimmung der Gemeindebehörden den konservativen Pfarrer Rudolf Nussbaumer installierte. Aus Protest gegen den Chur-treuen Pfarrer, der sich stets klar hinter seinen umstrittenen Bischof gestellt hatte, bildete sich eine so genannte Basisgruppe Raphaelskapelle, die eigene Gottesdienste abhielt sowie einen eigenen Religionsunterricht organisierte.

Mit ihrem Austritt protestierten nun gegen 70 Mitglieder der Basisgruppe dagegen, das sie keine Beiträge aus Kirchensteuermitteln an den Religionsunterricht erhielten, sagte deren Sprecher Josef Arnold dem "Boten der Urschweiz". Denn die Basisgruppe erteile inzwischen für fast ein Drittel der Steiner Schulkinder den Religionsunterricht. Fünf eigene Katecheten stellten die Glaubensunterweisung der Kinder sicher.

Nach mehreren vergeblichen Anläufen hatte die Kirchgemeindeversammlung das Finanzierungsbegehren kürzlich erneut abgelehnt. Daraufhin legte die Basisgruppe Listen auf, in denen man sich für einen Kollektivaustritt eintragen konnte. Die Austritte seien ein Zeichen, dass sie mit dieser Art von Kirche nicht einverstanden seien, heisst es von Seiten der Austretenden. Zudem wolle man mit den ordentlichen Steuergeldern nicht den Religionsunterricht mitfinanzieren, den Pfarrer Nussbaumer und seine Katecheten erteilten und den sie ablehnen.

Die 70 Austretenden betonen jedoch, dass sie mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde nicht die katholische Kirche verlassen, sondern sich "von der heutigen Kirche Steinen distanzieren wollen". Man werde deshalb den Diözesanbeitrag, der sonst über die Kirchensteuer eingezogen wird, direkt der bischöflichen Verwaltung überweisen.

Datum: 03.05.2002
Quelle: Kipa

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