Deutsche Regierung beschliesst umstrittene Regelung zur Kinderbetreuung

SPD-Plakat: Kinder braucht das Land.

Die deutsche Regierung hat den umstrittenen Genshagener Beschluss zur höheren Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten unverändert verabschiedet.

Angesichts der Kritik aus SPD und Teilen der Union an dem Beschluss sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, die Koalitionsregierung sei überzeugt, dass die Fraktionen schnell zu einer einvernehmlichen Lösung fänden.

Grundlage müsse aber bleiben, dass das Finanzvolumen von 460 Millionen Euro nicht überschritten werde und die zentralen Anliegen des Gesetzes gewahrt blieben. Dabei gehe es sowohl darum, neue Arbeitsplätze in Familien zu schaffen, als auch um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ansonsten mache die Regierung jedoch keine detaillierten Vorgaben, sagte Wilhelm.

Nach der neuen Regelung, die rückwirkend zum 1. Januar gelten soll, können erwerbstätige Eltern für jedes Kind bis zum sechsten Geburtstag Kosten für die Betreuung oberhalb von 1.000 Euro im Jahr absetzen bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro. Berufstätige Eltern von Kindern ab sechs bis 14 Jahren können vom ersten Euro an Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Bisher konnten berufstätige Eltern Betreuungskosten erst ab einer Höhe von 1.548 Euro im Jahr absetzen.

Der Vorschlag war in der SPD auf Kritik gestossen, weil damit Besserverdienende stärker entlastet werden als Haushalte mit geringem Einkommen. Bei ihrer Klausurtagung Anfang der Woche in Mainz beschloss die SPD, dass die Kosten auch für Kleinkinder vom ersten Euro an absetzbar sein sollen. In der Union wurde kritisiert, dass Familien, in denen ein Elternteil wegen der Kinder auf Erwerbsarbeit verzichtet, benachteiligt würden.

Der Gesetzentwurf wird zuerst dem Bundesrat zugeleitet. In «kurzer Frist» solle das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden, sagte Wilhelm.

Datum: 20.01.2006
Quelle: Epd

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