Der Ständerat berät in seiner Frühjahressession unter anderem auch über die Asylgesetzrevision. Unser Land befindet sich heute weniger denn je in einem Asylnotstand. Aus diesem Grund rufen die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund die Ständerätinnen und Ständeräte auf, das Asylrecht nicht noch weiter zu verschärfen. Folgende Anliegen sind zentral: Ein Ersatz der «Humanitären Aufnahme» durch die «Vorläufige Aufnahme» bedeutet vom Konzept her, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem aysl- in den ausländerrechtlichen Bereich verschoben wird, was einem breiten Flüchtlingsverständnis widerspricht und die Schweiz in eine Isolation innerhalb Europas führt. Nothilfe kann nicht gekürzt oder verweigert werden, ohne die verfassungsmässigen Grundrechte zu verletzen. Gemäss Art. 12 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jeder Mensch in einer Notlage Anrecht auf Hilfe. Die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund rufen die Mitglieder des Ständerates auf, den Sozialhilfeausschluss nicht einfach auf alle abgewiesenen Asylsuchenden auszudehnen, sondern mittels Beratung und Wiedereingliederungshilfe Anreize für eine freiwillige Rückkehr zu schaffen. Das Schweizer Asylrecht darf nicht so ausgestaltet werden, dass tatsächlich Verfolgte, wenn sie keine Papiere vorweisen können, von einem Verfahren ausgeschlossen werden. Denn gerade wer verfolgt wird, kann oft nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Gesuchsstellung Reisepapiere vorlegen. Die Teilrevision des Asylgesetzes im Parlament: Quelle: SEKHumanitäre Aufnahme
Entzug oder Einschränkung der Nothilfe
Ausdehnung des Sozialhilfeausschlusses auf alle abgewiesenen Personen
Nichteintretensentscheid bei Papierlosigkeit
http://www.parlament.ch/homepage/do-dossiers-az/do-asylgesetz.htm
Datum: 10.03.2005