Wachsende Wut über das Oberste Gericht: Kommt das Verbot der Partial-Birth-Abtreibung in den USA?

US - Repräsentantenhaus
Geburt

Das US-Repräsentantenhaus hat am Donnerstag ein Verbot der so genannten Partial-Birth-Abtreibung mit 281 zu 142 Stimmen beschlossen. Eine Einigungskonferenz der beiden Häuser hatte zuvor eine gemeinsame Vorlage erarbeitet. Bisher unterschieden sich die beiden Gesetzesvorlage von Repräsentantenhaus und Senat. Präsident Bush will die Vorlage in Kraft setzen.

Bei der angeblich selten angewandten Form der Spätabtreibung wird die Geburt des Kindes eingeleitet und der Gehirninhalt dann abgesogen, wenn die Füsse schon geboren sind. Die Gegner der Vorlage erachten sie als verfassungswidrig, da sie keine Klausel zum Schutz des Lebens der Mutter enthält. Die Befürworter erklären, dass die Partial Birth Abortion nie notwendig ist, auch nicht zum Schutz des Lebens der Mutter.

Das Gesetz wäre die erste bundesweit geltende Einschränkung der Abtreibung seit der Freigabe 1973. Die Gegner wollen das Gesetz, sobald es Präsident Bush unterzeichnet hat, anfechten. Im Jahr 2000 hatte das Oberste Gericht der USA ein Verbot dieser Abtreibungsart, das vom Staat Nebraska erlassen worden war, mit 5 zu 4 Stimmen aufgehoben.

Richard Land, der Ethik-Sprecher der Südlichen Baptistenkirche, drückte die wachsende Entfremdung unter konservativen US-Bürgern gegenüber dem Obersten Gericht aus: „Einmal mehr sind wir mit einer Situation konfrontiert, in der der Kongress das Richtige tut und der Präsident ebenfalls, und es ist sehr wohl möglich, dass die Sache anulliert wird durch nicht gewählte Justiz-Tyrannen in schwarzen Roben.“

Land bezeichnete die Partial Birth Abortion als monströse, heidnische Praxis; er verglich die Bundesjustiz mit einem führerlosen Frachtzug, der zum Stillstand gebracht werden müsse.

Datum: 06.10.2003
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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