Fernsehsendung beanstandet

Schweizer TV darf Abendmahlsbrot nicht «Snack» nennen

Beim Sommerprojekt «Im Schatten der Burg – Leben vor 500 Jahren» wurde eine Hostie (zum Abendmahl verwendetes Brot) als «Snack» bezeichnet. Dies sei ein Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz, schrieb der SRF-Ombudsmann in einer Stellungnahme.
Hostie (Symbolbild)

Die fragliche Folge wurde am 31. Juli ausgestrahlt. Darin besuchte die Familie, die im Rahmen eines TV-Projekts mit den Mitteln von 1517 lebte, eine katholische Kirche. An der Messfeier nahm auch die achtjährige Tochter eine Hostie entgegen – obwohl sie die heilige Kommunion nicht empfangen hatte.

«Kein Snackbrötchen, sondern Leib Christi»

Auf Anraten ihrer Mutter steckte sie aber die Hostie ein und übergab sie später ihren Geschwistern. Diese teilten und assen sie. Im Kommentar dazu hiess es, die Hostie werde nun zum «Snack» für die beiden älteren Geschwister. Eine Zuschauerin wandte sich daraufhin an den SRG-Ombudsmann und sprach von einer «groben Verunglimpfung» des SRF und einem «herben Schlag gegen die katholische Kirche». Die Hostie sei kein Snackbrötchen, sondern es handle sich um den Leib Christi.                   

Der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, Roger Blum, unterstützt diese Beanstandung teilweise, wie er in seinem kürzlich veröffentlichten Schlussbericht festhält. Zwar sei die Tat des kleinen Mädchens keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes, die journalistische Reaktion hingegen schon.

SRF reagierte mit Entschuldigung

«Statt das Verhalten zu kritisieren und einzuordnen, stützt der journalistische Begleittext die Aktion noch, indem er sie verharmlost und die Hostie im Sinne der Kinder als 'Snack' bezeichnet», schreibt Blum. Er lobte aber die Redaktion der für das Projekt verantwortlichen SRF-Sendung «Schweiz Aktuell». Sie hatte die Szene sofort nach der Beschwerde aus dem im Internet weiter verfügbaren Film herausgeschnitten und eine Entschuldigung veröffentlicht.

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Datum: 23.10.2017
Autor: Willy Gautschi
Quelle: Livenet

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