Strassburger Urteil

«Ein Rückschritt für die Religionsfreiheit in Europa»

Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg zur Gewissens- und Glaubensfreiheit vier englischer Kläger ist bei konservativen Juristen auf scharfe Kritik gestossen.
Sie wurde als Paria behandelt und des Hasses bezichtigt: Lillian Ladele verlor ihren Job als Standesbeamtin in London – laut Strassburg war das verhältnismässig.

Grégor Puppinck vom European Centre for Law and Justice bezeichnete das am 15. Januar von einer kleinen Kammer gefällte Urteil als «bedeutenden Rückschritt für die Gewissens- und Religionsfreiheit in Europa». Die Angelegenheit müsse von der Grossen Kammer des Gerichtshofs beurteilt werden.

Kreuzchen am Hals

Fünf von sieben Richtern gaben einer Londoner Bezirksverwaltung Recht, die die Standesbeamtin Lillian Ladele entliess. Die Christin Ladele weigerte sich aus religiöser Überzeugung, homosexuelle Paare zu registrieren. Anderseits wurde das Recht einer British-Airways-Angestellten geschützt, während der Arbeit ein Schmuckkreuz zu tragen. Die britische Justiz hatte ihre Klage gegen das Verbot des Kreuzchen-Tragens im Jahr 2010 abgelehnt. Zwei weitere Klagen von britischen Christen wurden ebenfalls abgewiesen.

Entlassung unverhältnismässig

Puppinck kritisierte als unannehmbar, dass die Strassburger Richter die Entlassung von Angestellten, welche vom Gewissen geleitet handeln, als angemessen beurteilen, wenn der Arbeitgeber mit «Gleichheits- und Vielfalts-Massnahmen» gegen sexuelle, rassistische oder religiöse Diskriminierung anzugehen vorgibt. Die Entlassung sei nicht angemessen – die Arbeitnehmer hätten ohne weiteres mit anderen Aufgaben betraut werden können.

Bald Klagen gegen Anglikaner?

Die britische Zeitung Daily Mail brachte in einem Editorial die Befürchtung zum Ausdruck, die englische Staatskirche könnte eingeklagt werden, wenn Pfarrer sich weigerten, nach der Verabschiedung eines Gesetzes über «gay marriage» homosexuelle Paare zu trauen. Es sei «niederschmetternd voraussagbar, dass das Gericht die Rechte einer sexuellen Minderheit über jene von Christen stellte», schrieb die Daily Mail. Der Respekt des Europäischen Gerichtshofs «für unsere nationale Religion und das Recht von Gläubigen, ihren Überzeugungen gemäss zu leben», sei dünn wie ein Blatt Papier.

Der bekannte Anwalt Aidan O’Neill warnte, Stadtbehörden könnten künftig Kirchen, die nur Mann und Frau trauen, die Nutzung von kommunalen Sälen verweigern. Es ist denkbar, dass die Frage bei der am Mittwoch von Premier Cameron angekündigten Volksabstimmung über die EU-Mitgliedschaft Grossbritanniens eine Rolle spielen wird.

Datum: 24.01.2013
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet / LifeSiteNews

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