Präzedenzfall

Schmerzensgeld für Scheidungskinder

Ein Lausanner Gericht hat erstmals Scheidungskindern ein Schmerzensgeld zugesprochen. Das dürfte Folgen für ähnliche Scheidungsprozesse von Paaren haben, deren Kinder unter dem Scheidungsstreit gelitten haben.
Scheidungskinder

In einem konkreten Scheidungsfall wurde den Kindern je 3'000 Franken Entschädigung zugesprochen. Die Begründung für den Entscheid lautet gemäss Monica Garcia, Juristin bei der Beratungsstelle Projure, so: «Die Eltern haben durch ihr Verhalten die Fürsorge und Erziehungspflicht verletzt und Schäden bei ihren Kindern in Kauf genommen.» Die Juristin räumt allerdings ein, dass es für ein Gericht äusserst schwierig sei, in einem solchen Fall einen gerechten Entscheid zu fällen. Das Gericht müsse jeden Einzelfall prüfen und auch die Kinder in die Abwägungen einbeziehen.

Wie der Betrag errechnet wurde und wer das Geld verwaltet, wurde im Bericht der Migros-Zeitung vom 2. April nicht erwähnt. Das Urteil muss jedoch scheidungswilligen Paaren zu denken geben, kann doch zu den sonst schon hohen Scheidungskosten noch ein schmerzlicher Betrag zur Entschädigung der Kinder hinzukommen.

Paaren, die sich solchen Schaden ersparen wollen, rät Monica Garcia, rechtzeitig eine Eheberatung aufzusuchen: «Es gibt heute in jeder Gemeinde unzählige Angebote für Mediation, Paarberatung, Jugendberatung und vieles mehr. Man muss sie nur nutzen.»

Datum: 05.04.2013
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Migros-Magazin

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