Hochrangige Juristen weisen in einer Dokumentation darauf hin, dass Antidiskriminierungsgesetze und Gesetze gegen religiöse Hasspredigten die Toleranz in der Gesellschaft nicht fördern, sondern ihr schwer schaden können. Solche Gesetze könnten auch Folgen für Christen haben.
In einer Dokumentation „Ein Maulkorb für Christen?“, die das Bonner Internationale Institut für Religionsfreiheit, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und idea gemeinsam herausgegeben haben, wird vor den Folgen solcher Gesetzte gewarnt. Nach der von dem Bonner Juristen Thomas Zimmermanns und dem Bonner Ethiker Thomas Schirrmacher herausgegebenen Dokumentation, würden es Beispiele geben, welche diese Entwicklung aufzeigen. In Australien hätten die dortigen Gesetze das Gegenteil von dem bewirkten, was man beabsichtigt habe. So habe eine Hexe die Heilsarmee verklagt und der Templerorden führe einen Prozess gegen eine bekannte Kinderrechtsorganisation.
Flut sinnloser Prozesse
Patrick Parkinson, Professor und Dekan der Juristischen Fakutät der Universität von Sydney und Berater der australischen Regierung, warnt in seinem Beitrag davor, dass die Gesetze gegen
religiöse Hasspredigt das Gegenteil von ihrem Anliegen bewirkten und eine Flut sinnloser Prozesse erzeugten. Er verweist auf eine Reihe bereits jetzt laufender Prozesse, in denen Anhänger einer Weltanschauung Anhänger anderer Weltanschauungen verklagten.
Paul Kearns, der an der Universität Manchester Rechstwissenschaft lehrt, engagiert sich seit längerem gegen die in Grossbritannien geplanten Gesetze wider religiöse Hasspredigt. Christen würden durch diese Gesetze nicht geschützt, sondern in der öffentlichen Äusserung ihrer Glaubensüberzeugungen eingeschränkt, während religiöse, zum Beispiel islamistische, Prediger, die Gewalt predigten, durch die Gesetze kaum eingeschränkt würden, dafür aber nun gegen ihre Kritiker zu Felde ziehen könnten.
Gefahr für die Religionsfreiheit
Auch der auf Immigrationsrecht spezialisierte Anwalt Mark Mullins, der betroffene Christen vor Gericht und bei Parlamentseingaben vertritt, warnt vor den unabsehbaren Folgen der als „Entschädigung“ für die durch die britischen Antiterrorgesetze betroffenen Muslime geplanten Gesetze.
Ausführlich nimmt Thomas Zimmermanns aus juristischer Sicht zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz Stellung, das bisher keine Gesetzeskraft erhielt, aber 2006 erneut formuliert und verabschiedet werden soll.
Neben manch anderen juristischen Grundsatzbedenken sieht Zimmermanns akute Gefahren für die Religionsfreiheit in Deutschland, etwa wenn christliche Werke ihre Mitarbeiter nicht mehr auf ihre Glaubensgrundlagen verpflichten dürften.
Grundwerte rechtlich verwertbar verankern
Der Ethiker und Kulturanthropologe Thomas Schirrmacher rief christliche Organisationen und freikirchliche Verbände dazu auf, im Hinblick auf kommende Probleme im Rahmen von Antidiskrimierungsfragen unmissverständlich in Verfassungen und Texten zu verankern, wie man zu zentralen ethischen Fragen stehe. Nur so könne vor Gericht nachgewiesen werden, dass diese Positionen tatsächlich zentraler Bestandteil der eigenen religiösen Überzeugung seien. Bis heute sei es vor Gericht oft schwierig, nachzuweisen, dass gewisse ethische Positionen oder grundlegende Lehren zu den zentralen Glaubensäusserungen der eigenen Glaubensgemeinschaften gehörten, da man sich untereinander oft einig sei, dies aber nie in einer verbindlichen und verfassungsgebenden Form festgeschrieben habe.
Kommentar
„Freie Ausübung der Religion in Europa gefährdet“
Von Pfr. Dr. Paul C. Murdoch
Soll es wirklich verboten werden, eine Meinung über gut und böse zu haben? Soll es einen Maulkorb für Christen geben, die Busspredigt unter Strafe gestellt und die Ermahnung zur Umkehr nicht erlaubt sein? Ist es wirklich so, dass Menschen neben der Freiheit, sich zu verwirklichen, auch die Freiheit geniessen müssen, vor den Konsequenzen ihrer Wahl gewarnt zu werden? Hat es sich schon durchgesetzt, dass in Europa als die einzige absolute Wahrheit gilt, dass es keine absolute Wahrheit gibt?
Der Untergang des Abendlandes wurde schon durch Oswald Spengler vor fast 100 Jahren konstatiert. Es scheint nun tatsächlich mit dem Abendland und seinen Wertvorstellungen vorbei zu sein. Diese Dokumentation zeigt, dass wir an einem kritischen Scheideweg in unserer gesellschaftlichen Entwicklung und Gesetzgebung stehen.
Selber sass ich in den Rängen des Bundestages als der Abgeordnete der Grünen Volker Beck das Antidiskriminierungsgesetz vor der Plenarsitzung ankündigte. Ich hatte damals grosse Hoffnungen, dass dieses angekündigte Gesetz zu einer Verfestigung und Stärkung der Religionsfreiheit in Deutschland führen würde. Meine Hoffnungen wurden nicht erfüllt, im Gegenteil! Mit grosser Besorgnis sehe ich der Zukunft unter diesem Gesetz entgegen! Haben wir uns im Arbeitskreis für Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz bislang mehr für die Religionsfreiheit in anderen Erdteilen einsetzen müssen, werden wir neuerdings immer mehr mit Problemen der Unterdrückung des grundlegenden Menschenrechts der freien Ausübung der Religion hier in Europa beschäftigt.
Webseite: www.bucer.de/ressourcen/bq/bq015.html
Quelle: Bonner Querschnitte