Sexualkundeunterricht

Grundrechte von Eltern nur in «vertretbarem Mass» verletzt!?

Die drei Basler Elternpaare, welche sich dafür einsetzten, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht dispensieren zu können, wurden vom Bundesgericht abgewiesen. Nun halten sie es sich offen, den Fall an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Dazu ein Kommentar von Regula Lehmann.
Sexualkunde
Regula Lehmann ist Mutter von vier Kindern und diplomierte Familienhelferin.

Basel Stadt darf sein umstrittenes Sexualkunde-Programm in Kindergarten und Primarschule weiterführen, obwohl dieses «in verfassungsmässige Grundrechte eingreift und das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht 'erst in höheren Klassen' erreicht wird», wie es in einer Mitteilung des Bundesgerichtes heisst. Allerdings qualifiziert dieses den Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht als nur «leicht» und als verhältnismässig. Was bedeutet, dass Eltern sich auch in Zukunft auf «verhältnismässige» Eingriffe in ihr Erziehungsrecht gefasst machen müssen.

Eltern, die ihre Kinder nicht dem staatlich verordneten Aufklärungsunterricht aussetzen wollen, stehen offensichtlich quer in der Landschaft. Wer dem Zeitgeist trotzt, wird zum Stein des Anstosses, und wer dem Rad der Freizügigkeitsdiktatur in die Speichen fällt, wird möglicherweise nicht ohne Prellungen davonkommen. Und doch werden sich engagierte Eltern auch weiterhin für das Recht, ihre Kinder in solch wesentlichen Wertefragen selber zu prägen, einsetzen.

Es geht in der Frage, wie Sexualität entdeckt und ausgelebt wird, um Inhalte, die keineswegs der Vermittlung anderer Schulfächer gleichgestellt werden können. Der Unterricht im Plenum kann der individuellen Entwicklung des einzelnen Schülers nicht ausreichend gerecht werden und damit besteht die Gefahr, dass Kinder den Sexualkundeunterricht als «seelischen Übergriff» oder als «unerwünschten Eingriff» in ihr noch sehr kindliches und natürliches Erleben erfahren. Aufklärung soll deshalb natürlich ins Familienleben und den Erziehungsprozess eingebaut werden.

Eltern haben das Recht und die Pflicht, Kinder zu beziehungs- und liebesfähigen Menschen zu erziehen, und es bleibt zu wünschen, dass sie darin vom Staat nicht eingeschränkt oder gar behindert, sondern nach Kräften unterstützt werden.

Zur Autorin

Regula Lehmann, Familienfrau, Mutter von vier teilweise bereits erwachsenen Kindern,
Koordinatorin der «IG Sexualerziehung Schweiz» und Autorin des Praxis-Ratgebers «Sexualerziehung?Familiensache!»

Zum Buch: «Sexualerziehung? Familiensache»
Schweiz
Deutschland

Datum: 11.12.2014
Autor: Regula Lehmann
Quelle: Livenet

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