US-Konsumentenschützer für Recht auf Film-Beschneidung

Film-Beschneidung

Ausblenden von Gewalt und Sex im Rahmen von Fair-Use für den privaten Gebrauch
Denver - Die US-Konsumentenschutzorganisation EFF hat sich im Streit um das Herausschneiden "anstößiger Szenen" aus Hollywood-Filmen auf die Seite der "Beschneider"-Firmen wie CleanFlicks und MovieMask gestellt. Wie die Organisation am 18. Juni mitteilte, schließt sie sich der Klage des Video-Unternehmens CleanFlicks gegen 16 prominente Regisseure an. Die EFF fordert im Rahmen des Fair-Use ein Recht auf Bearbeitung legal erworbener Filme für den privaten Gebrauch. Das beinhalte auch das Herausschneiden von persönlich als anstößig empfundenen Szenen. Der als "Huntsman vs. Soderbergh" bekannte Rechtsstreit wird in den USA von Juristen und der Filmindustrie mit Spannung verfolgt.

"Wenn ich eine DVD kaufe und eine Software verwenden möchte, um Teile des Films beim Sehen zu Hause auszublenden oder zu verändern, sollte mir das erlaubt sein", so EFF-Anwalt Jason Shultz. Die freie Meinungsäußerung und künstlerische Freiheit der Regisseure sei dadurch nicht betroffen.

Clean Flicks hat im August 2002 geklagt. Damit wollte das Unternehmen sein Recht sichern, "anstößige Szenen" aus Hollywood-Filme herauszuschneiden und in der neuen Version anzubieten. Inzwischen hat der Verband der Regisseure eine Gegenklage eingebracht, der sich die großen Hollywood-Studios angeschlossen haben (vgl. pte www.pressetext.at/pte.mc?pte=021216031 ). Zahlreiche Nachahmer bieten bereits ähnliche Services und Software an. Die EFF pocht nun auf das Recht des Einzelnen, legal erworbene Filme mit einer entsprechenden Software nach Belieben zu bearbeiten. Es ist aber fraglich, ob ein Unternehmen in dieser Weise bearbeitete Filme anbieten darf.

Datum: 19.06.2003
Quelle: pte online

Werbung
Livenet Service
Werbung