Juristen-Hickhack um Professor

Ex-Atheist wegen christlichen Kolumnen vor Gericht

Professor Mike Adams publizierte in Kolumnen Ansichten, welche den Offiziellen seiner Universität missfielen. Diese wollten daraufhin seine Promotion aberkennen. Eine Jury entschied nun zu Gunsten des Professors.
Professor Mike Adams

Kriminologie-Professor Mike Adams publizierte in Kolumnen seine Ansichten. Offiziellen der Universität von North Carolina-Wilmington passte die darin geäusserte Meinung nicht. Sie zogen vor Gericht um seine Promotion abzuerkennen. Die Erfolgschancen sahen zu Beginn gut aus. Doch eine Jury entschied nun zu Gunsten von Mike Adams.

Religiöse Auffassung ohne Einfluss auf Promotion

Die Jury entschied, dass eine Promotion nicht wegen einer anderen religiösen oder politischen Auffassung aberkannt werden kann. Travis Barham, Anwalt der «Alliance Defending Freedom Litigation» ist erleichtert: «Wir sind dankbar, dass die Jury sieht, dass eine Universität ein Marktplatz von Ideen ist, nicht ein Ort, wo Professoren Gegenschläge kassieren, weil sie eine andere Meinung haben, als die Offiziellen der Universität.» Und Anwalt David Hacker ergänzte: «Das Verdikt ist eine starke Botschaft für die akademische Freiheit und die Redefreiheit an öffentlichen Universitäten Amerikas.»

Ex-Atheist, Glaubens-Kolumnist

Früher war Mike Adams Atheist. 1998 wurde er Professor. Im Jahr 2000 entschied er sich für den christlichen Glauben. Obschon er für seine Arbeiten Preise gewonnen hatte, versuchte die Uni, ihm die Promotion abzuerkennen.

Seine in verschiedenen Publikationen und Portalen veröffentlichten Kolumnen drehen sich um Zivilrechte, akademische Freiheit, Glaube und Moral.

Datum: 27.03.2014
Autor: Daniel Gerber
Quelle: Livenet

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