Kirchenbund

Ja zum Partnerschaftsgesetz zieht reformiertes Segnen gleichgeschlechtlicher Paare nach sich

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„Die Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare hat keine negativen Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Status von Ehe und Familie.“ Dies schreibt der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) in seiner Stellungnahme zum Partnerschaftsgesetz, über das das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni abstimmt.

Der SEK-Rat hat schon mehrfach Zustimmung zur Schaffung eines eigenen Zivilstands für schwule und lesbische Paare signalisiert. Am neuen, von Frank Mathwig und Christoph Stückelberger verfassten, fast 40-seitigen Papier interessieren darum vor allem die Perspektiven für die Zukunft der Kirche und die Argumentation.

Der SEK-Rat räumt ein, dass es bisher eine „grosse Spannweite in der theologisch-ethischen Beurteilung von Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durch die Mitgliedkirchen“ gab.

Kirchlich befürworten – und nachvollziehen

Trotzdem ist für die SEK-Exekutive klar, dass die reformierten Landeskirchen „oder der Kirchenbund“ den neuen Zivilstand, so er eingeführt wird, „als einen von Gott gewollten und gesegneten Bund anzuerkennen“ und folglich zu segnen haben. Und dies obwohl Moral, Ethik und Recht kategorial auseinandergehalten werden müssen, wie es an anderer Stelle heisst.

Der SEK-Rat nimmt für sich in Anspruch, schon immer die „Qualität und Stabilität von Lebensgemeinschaften“ in den Mittelpunkt gerückt zu haben. Dabei hält er fest, dass „die sexuelle Entwicklung keinem unveränderbaren, fixen ‚Plan’ folgt, sondern einer grossen individuellen Variabilität unterliegt“.

„Geist der Liebe“ wichtiger als Aussagen der Bibel

Das klare Nein der Bibel zum Ausleben von Homosexualität relativiert der SEK-Rat mit dem Hinweis, Christen hätten „den Wahrheitsanspruch von Normen“ am „Geist der Liebe zu Gott und der oder dem Nächsten“ zu messen (so hat der hier zitierte Berner Theologieprofessor Wolfgang Lienemann vor Jahren formuliert, als die Berner reformierte Kirchenleitung Segnungen einführen wollte).

Der Apostel Paulus, der im Brief an die Christen in Rom (1,26f) Homosexualität als wider-natürlich bezeichnete, wird als „leibfeindlich“ abgestempelt. Die Stelle müsse „mit Paulus gegen Paulus gelesen werden“. Und es gehe in den Aussagen im Neuen Testament nie darum, „die christlich-gemeindliche Sexualmoral öffentlich durchzusetzen und zu einem staatlichen Gesetz zu machen“.

Zentraler Einwand nicht widerlegt

Beim zentralen Kritikpunkt der Gegner, das Gesetz sei ungerecht, weil homosexuelle Paare in wesentlichen Punkten Ehepaaren gleichgestellt würden, „ohne dass sie den gleichen Beitrag für die Gesellschaft leisten (Kinder)“, macht es sich der SEK-Rat einfach: Er hält fest, der Einwand sei problematisch, widerlegt ihn aber nicht!

Zwar räumt der Kirchenbund ein, dass sich „das Partnerschaftsgesetz durchaus einem liberalen politischen Geist verdankt, der auch durch eine Aufweichung solidarischer und familienpolitischer Grundsätze gekennzeichnet ist“. Doch behauptet das Papier, die „Defizite einer sich zunehmend entsolidarisierenden und kinder-unfreundlicheren Gesellschaft“ seien mit einer „Degradierung homosexueller Partnerschaften nicht zu beheben“ – als ob die Gegner des vorliegenden Gesetzes eine Degradierung anstrebten.

Wie schützt der Staat Ehe und Familie?

Der SEK-Rat sieht eine Spannung zwischen zwei grundlegenden Artikeln der neuen Schweizer Bundesverfassung von 1999. Artikel 14 gewährleistet das „Recht auf Ehe und Familie“. Werde aber „dem Schutz der Familie weiterhin Priorität eingeräumt“, bedeute dies einen Verstoss gegen Artikel 8, der die Diskriminierung wegen der Lebensform verbietet.

Zu diesem für Politik und Gesellschaft entscheidenden Punkt sagt die Exekutive des Bundes der reformierten Landeskirchen bloss, die Kontroverse sei mit Händen zu greifen – eine Perspektive zu ihrer Lösung gibt sie nicht.

Ein Kommentar folgt.

Der SEK zum Partnerschaftsgesetz:
www.sek-feps.ch/index2.php

Datum: 12.03.2005

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