Religionsgesetze Ukraine

Einwände des Europarates führen zu Reformen

Serbisch-Orthodoxe Kirche in der Ukraine.

Kiew. Das ukrainische Religionsgesetz soll reformiert werden. Der Vorsitzende des staatlichen Komitees für religiöse Angelegenheiten, Wiktor Bondarenko, kündigte an, sein Land wolle Einwände der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gegen das bestehende Gesetz berücksichtigen. Der Europarat hatte die Regelungen für die Registrierung von religiösen Gemeinschaften als zu kompliziert bezeichnet; Kritik hatte er zudem am zu langsamen Tempo der Rückgabe des vom Sowjetregime beschlagnahmten Kircheneigentums geäussert.

"Wir können und wollen diese Einwände nicht ignorieren", sagte Bondarenko in einem vom Pressedienst der ukrainisch-orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats veröffentlichten Interview. Verbesserungen in beiden Bereichen seien Ziel der Politik der gegenwärtigen Regierung. Das geltende "Gesetz über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen" sei vor elf Jahren verabschiedet worden. Seither habe sich vieles verändert, sowohl im Leben der Kirchen als auch am Stellenwert der Kirchen in der Gesellschaft, so Bondarenko.

Laut dem Vorsitzenden des Religionskomitees wurde in Zusammenarbeit mit dem "Ukrainischen Rat der Kirchen und religiösen Gemeinschaften" bereits ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Ein wichtige Verbesserung für die Kirchen soll darin bestehen, dass sie in Zukunft den Status einer juristischen Person erhalten. Bisher können sich nur einzelne Pfarren und Gemeinden registrieren lassen. Die Umwidmung von Gebäuden zu Gotteshäusern und Versammlungsräumen soll erleichtert werden. Ausserdem sollten die Kirchen neue Möglichkeiten erhalten, sozial tätig zu sein; ebenso soll Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge ermöglicht werden.

Nach dem Gesetzesvorschlag soll das staatliche Religionskomitee mehr Kompetenzen erhalten, die lokalen Behörden bei der Anwendung des Religionsgesetzes zu kontrollieren. Keine neuen Regelung sind nach den Angaben Bondarenkos hinsichtlich der Tätigkeit ausländischer Geistlicher in der Ukraine geplant.

20000 religiöse Organisationen

In der Ukraine sind gegenwärtig mehr als 20.000 religiöse Organisationen und Gemeinschaften registriert. Laut jüngsten staatlichen Angaben gehören die Gemeinschaften mehr als 60 verschiedenen religiösen Konfessionen an. Mit knapp 13.000 Gemeinden stellen die orthodoxen Kirchen gut die Hälfte dieser registrierten Gemeinschaften. Unter den drei orthodoxen Kirchen des Landes ist die ukrainisch-orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats mit gut 9.000 Gemeinden die bei weitem grösste, gefolgt von der ukrainisch-orthodoxen Kirche des Kiewer Patriarchats mit knapp 2.800 und der ukrainischen autokephalen orthodoxen Kirche mit rund 1.100 Pfarreien. Die beiden letzteren Kirchen haben sich in den vergangenen Jahren eigenmächtig von Moskau abgespalten, sind aber von der Weltorthodoxie nicht anerkannt.

Zweitgrösste Kirche der Ukraine ist nach diesen Behördenangaben die griechisch-katholische Kirche mit mehr als 3.300 Gemeinden (sie war 1946 verboten und 1990 wiederzugelassen worden). Die römisch-katholische Kirche zählt rund 800 Pfarreien und Gemeinschaften. Die Zahl der protestantischen Gemeinschaften wird mit mehr als 1.000 angeben. Zu den kirchlichen Minderheiten zählt auch die armenisch-apostolische Kirche mit 16 registrierten Gemeinden; sie ist aber bereits seit dem 11. Jahrhundert in dem Land präsent. Dazu kommen 198 jüdische und 391 islamische Gemeinden.

Datum: 10.02.2003
Quelle: Kipa

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