GEMA – was ist das?

Die GEMA kann für Musiker eine gute Verdienstquelle sein. Voraussetzung ist, dass man Lieder komponiert, die öffentlich viel gespielt werden. Die Abkürzung „GEMA" steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". In Deutschland kümmert sich die GEMA um Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Musikern und Verlegern, die bei der GEMA gemeldet sind. Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert und arbeitet nicht gewinnorientiert.
Wenn öffentlich ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück gespielt wird muss Geld an die GEMA gezahlt werden.

Jedes Mal, wenn öffentlich ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück gespielt wird, egal ob im Fernsehen, im Radio, in einem Club oder auf einem Konzert, muss Geld an die GEMA gezahlt werden. Wenn zum Beispiel ein Wirt als Hintergrundmusik Musik laufen lässt, muss er dafür monatlich 19,92 € an die GEMA abgeben. Ebenso zahlen Radio-Sender Pauschalen und geben Listen mit den gespielten Liedern an die GEMA ab. Die GEMA teilt die Einnahmen dann nach einem Punktesystem auf und schüttet sie an die Urheber der Lieder aus, immer im März des Folgejahres. Hierbei unterscheidet die GEMA zwischen „U-Musik" und „E-Musik". „U-Musik" steht für „Unterhaltungsmusik", dazu zählt unter anderem Pop, Rock und Schlager. „E-Musik" steht für „Ernste Kunstmusik", also kulturell wertvolle Musik und Klassik. Ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird mit ungefähr 12 Punkten bewertet, ein 60-minütiges Werk, instrumentiert mit grossem Orchester, mit etwa 1200 Punkten.


Wer kann Mitglied bei der GEMA werden?

Jeder Komponist, der einen selbst geschriebenen Song veröffentlicht hat, kann Mitglied in der GEMA werden. Texter, die keine Melodien komponieren, werden nicht aufgenommen. Zur GEMA können nur Einzelpersonen, also keine ganze Band beitreten. Eine Mitgliedschaft kostet auch einen Beitrag. Es lohnt sich für einen also nur, wenn man wirklich damit rechnet, dass die eigenen Lieder oft gespielt oder verkauft werden. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 51,13 €, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der jährliche Mitgliedsbeitrag kostet 25,56 €. Dieser Beitrag wird mit den Einnahmen verrechnet. Gibt es keine Einnahmen, muss das Mitglied den Beitrag selbst bezahlen. Wer einen Hit landet, der noch Jahre später immer wieder gespielt wird, für den ist die GEMA so gut wie eine Altersvorsorge. Wer in einer Schülerband eigene Lieder komponiert und damit auftritt, sollte eventuell noch damit warten, der GEMA beizutreten.

In der Schweiz ist die SUISA für die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte zuständig, in Österreich unter anderem die AKM.

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Datum: 23.02.2010
Autor: Miriam Hinrichs
Quelle: Livenet.ch

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