Erster Lesung
Mehr «Klarheit» für die Leitung der Berner Kirchgemeinden
In der Berner Kirche erhält der Kirchgemeinderat weitgehende, detaillierte Kompetenzen in der Gemeindeleitung, wird aber nicht als viertes Amt bestimmt. Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat am Mittwoch die Artikel der Kirchenordnung zur Gemeindeleitung in erster Lesung beraten.
Mehr als dreissig der über hundert zur Revision vorgeschlagenen Artikel wurden mit inhaltlichen und sprachlichen Varianten diskutiert und entschieden. Dabei fand der Synodalrat, die Exekutive des Synodalverbands, für seine Vorschläge durchwegs Zustimmung; einige Vorschläge nahm er im Blick auf die zweite Lesung der Teilrevision im Sommer 2011 zur Prüfung entgegen.
«Der Kirchgemeinderat leitet...»
Dem Kirchgemeinderat wird in der Berner Kirche viel zugetraut und zugemutet. Der grundlegende Artikel 110 beginnt mit den Sätzen: «Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde nach Massgabe und im Rahmen der Bestimmungen des staatlichen Rechts, der Kirchenverfassung und dieser Kirchenordnung. Er tut dies in Zusammenarbeit mit dem Pfarramt. Das Pfarramt hat Antrags- und Mitspracherecht.»In den Sitzungen soll «das Pfarramt» (auch in grossen Gemeinden eine Person, als Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer) den Kirchgemeinderat vor seinen Entscheiden theologisch beraten. Sozialdiakone und Katechetinnen haben grundsätzlich gleichwertige Ämter; ihr Einfluss auf die Gemeindeleitung ist geringer.
Pfarrer sollen durch Verkündigung leiten
Nicht mehr bestritten wurde am Mittwoch im Berner Rathaus, dass der Kirchgemeinderat die Arbeit plant, organisiert und koordiniert. Er umschreibt dazu die Aufgaben und Befugnisse aller Mitarbeitenden, auch der Pfarrpersonen; er beaufsichtigt sie und wacht über die Aufgabenerfüllung (Art. 113). Das Pfarramt, in der Verkündigung des Evangeliums frei, hat durch sie «Teil an der Leitung». Es berät den Kirchgemeinderat, die Ämter und die weiteren Dienste in theologischen Fragen und unterstützt diese dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben «zum Aufbau einer lebendigen und mündigen Gemeinde» (Art. 123).Dass in der siebenstündigen Verhandlung zwar Unbehagen und Kritik geäussert, aber nicht ausdauernd und vertieft debattiert wurde, hat damit zu tun, dass der Synodalrat nach der unruhigen Grundsatzdebatte in der Wintersynode 2008 eine Vernehmlassung durchführte, Anregungen einarbeitete und sich an fünf Informationsveranstaltungen den Fragen der Basis aussetzte. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 139 zu 11 Stimmen.
Synodalräte besser entlöhnt
Die Sommersynode der grössten Schweizer Landeskirche bejahte im weiteren eine erhöhte Anstellung der sechs nebenamtlichen Synodalräte (von 30 auf 45 Prozent). Das Geleitwort von Synodalratspräsident Andreas Zeller im Tätigkeitsbericht 2009 für eine offene, reformierte Volks- und Landeskirche wurde kontrovers diskutiert. In seiner Antwort auf eine Interpellation zur «Zukunft der Reformierten» skizzierte Zeller zuversichtlich nüchterne Perspektiven. Er betonte, die Situation der grossen Kirchen in reformiert geprägten Kantonen und jene der kleinen Diasporakirchen in traditionell katholischen Kantonen sei nicht zu vergleichen. Die Jahresrechnung des Synodalverbands für 2009, die mit einem Gewinn von 770'000 Franken abschloss, wurde genehmigt.Verhältnis zu den Religionen
Mit der Broschüre «Begegnung und Dialog der Religionen» haben die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn als erste Landeskirche ihre Stellung zum interreligiösen Dialog festgehalten. Die Teilrevision der Kirchenordnung zur Zusammenarbeit mit dem Judentum und mit weiteren Religionen wurde nach mehrjährigem kontroversem Prozess nun durchgewinkt (gesonderter Artikel folgt). Die neue Regelung ermöglicht den Kirchgemeinden, den interreligiösen Dialog vor Ort individuell und auf verlässlicher Grundlage zu pflegen.Zum Thema:
Die Vorlage des Synodalrats
Webseite zur Sommersynode
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