Kruzifix-Streit

Das Urteil von Strassburg hat «grosse Folgen»

Der Europäische Menschengerichtshof hat entschieden: Kruzifixe dürfen in Schulen bleiben. Das habe Auswirkungen auch auf die Minarett- und Kopftuchdebatte, ist alt Bundesrichter Giusep Nay überzeugt.
Das Kreuz in öffentlichen Räumen

Am 18. März entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg, dass Kruzifixe in Schulen weiterhin hängen dürfen. Es lasse sich nicht beweisen, ob ein Kruzifix im Klassenzimmer einen Einfluss auf die Schüler habe. Obwohl sich das Urteil auf einen Streit in Italien bezog, korrigierte der EGMR damit auch ein Urteil des Bundesgerichts von 1990. Dieses befand, dass Kruzifixe in Schulzimmern gegen die religiöse Neutralität verstossen würden.

Gegenseitige Toleranz gefordert

Für den ehemaligen Bundesrichter Giusep Nay ist nach dem Entscheid aus Strassburg klar: «Dieses Kruzifix-Urteil ist nun auch für die Schweiz verbindlich.» Interessant ist Nays Interpretation des Urteils: Dass in christlichen Ländern das Kruzifix hängen bleiben darf, sei ein Zeichen, dass man nur mit Toleranz gemeinsam leben könne, sagte er gegenüber der Luzerner Zeitung. Toleranz brauche es von Andersgläubigen gegenüber der christlichen Gesellschaft und den entsprechenden religiösen Symbolen. Toleranz brauche es aber auch von den Christen gegenüber den Andersgläubigen. In Italien sei das gegeben. Nay sagt: «Der Menschenrechtsgerichtshof berücksichtigte bei seinem Urteil die tolerante Haltung der italienischen Behörden.» Unter anderem dürften in Italien Schülerinnen das Kopftuch tragen und fakultativ sei nicht-christlicher Religionsunterricht zugelassen. Ist diese tolerante Haltung vorhanden, so Nay, könne quasi Gegenrecht zu Gunsten der christlichen Bevölkerungsmehrheit verlangt werden.

Wird Minarettverbot gekippt?

Die Forderung nach mehr Toleranz entspringt laut Nay der Einsicht, «dass man in unserer pluralistischen Gesellschaft eben nur mit Toleranz zu einer Lösung findet. Das wird weitreichende Folgen haben.» Das nach Strassburg gezogene, von den Schweizern in einer Abstimmung abgesegnete Minarettverbot oder ein allfälliges Kopftuchverbot an Schulen «werden die Richter nicht zulassen». Auch für das Kopftuchverbot der Luzerner Basketballerin Sura Al-Shawk gebe es nun kaum mehr eine Grundlage. Ein Freipass für Kopftuchträgerinnen sei das Urteil jedoch nicht. Eine Lehrerin mit Kopftuch etwa hält Nay mit Verweis auf eine mögliche Indoktrinierung für heikel. «Die Gefahr, dass das auf Junge abfärbt, ist grösser als etwa bei einem Kreuz, das an der Wand hängt.»
 

Datum: 24.03.2011
Quelle: Luzerner Zeitung

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