Streit um Schwimmunterricht

Muslimische Eltern gebüsst

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In Basel-Stadt haben erstmals muslimische Eltern Bussen erhalten, weil sie Kinder nicht am obligatorischen Schul-Schwimmunterricht hatten teilnehmen lassen. Gebüsst wurden fünf Familien mit insgesamt sieben Kindern, wie das Erziehungsdepartement am 29. Juli mitteilte.

Seit dem 1. August 2009 ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.

In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur erklärte. In einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien.

Getrenntes Schwimmen für Geschlechtsreife

Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an, sagte Eymann. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar. Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig, sagte Eymann. Er will Parallelgesellschaften verhindern. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule. Bussen sind als ultima Ratio für renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1.000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements.

Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt - sie sollten «spürbar» sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1.400 Franken zahlen.

Die Bussen wurden nach «langer Vorgeschichte» ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.

Die Eltern können beim Basler Regierungsrat Rekurs einlegen, dieser kann den Fall auch an das Appellationsgericht weitergeben.

Datum: 02.08.2010
Quelle: Kipa

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