Nein zum Minarettverbot: Drei Gründe

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Für Christen gilt es dreierlei zu verbinden: 1. den Rechtsstaat mit seiner säkularen Grundlage zu bejahen, 2. mit dem Machtanspruch des Islam differenziert umzugehen und 3. als religiöse Menschen Brücken zu bauen zu integrationswilligen Muslimen. Ein Minarettverbot in der Verfassung scheint nicht geeignet, konstruktive Prozesse gegen die Islamisierung zu fördern.

1. Das Recht stärken

Die Kirchtürme zeigen es an. Europa hat ein christliches Gepräge; das Abendland wurde geschaffen und bewahrt durch die Abwehr der Invasionen muslimischer Heere (732, 1529, 1683). Das moderne Europa entwickelte sich hingegen nach konfessionellen Glaubenskriegen in Auseinandersetzung mit dem Christentum: Das aufklärerische Nein zu kirchlichen, vor allem katholischen Machtansprüchen führte zur Säkularisierung. Die Menschenrechte und der moderne Rechtsstaat sind eine Frucht dieses Vorgangs.

Andere Gottheiten
Viele Besonderheiten der Eidgenossenschaft (mehr Freiheit und Vielfalt durch Machtteilung und -begrenzung) haben mit dem Wirken und Beten von Christen und der Stossrichtung der Reformation zu tun. Doch bekämpften Zwingli und Calvin die Täufer, die Pioniere der nicht territorial bestimmten Religionsfreiheit. Dieses Konzept setzte sich später durch: Religionsfreiheit schliesst heute das Recht ein, die Religion anders zu leben oder zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu praktizieren - und dies öffentlich und gemeinschaftlich zu tun. Christen müssen sich damit abfinden, dass in unserem Land neben dem Gott Jesu Christi andere Gottheiten angerufen werden. Jede Minderheit profitiert davon, dass die Mehrheit sich nicht absolut setzt. 

Säkulare Distanz
Die 220 Jahre seit der Französischen Revolution haben die Entfremdung vieler Europäer vom Christentum mit sich gebracht. Nationalismus und andere Ideologien, Individualismus und Wohlstandsstreben haben christliche Werte und Lebenshaltungen verwässert, verdrängt und ersetzt. Allerdings wird heute zunehmend anerkannt, dass der säkularisierte Rechtsstaat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann*. Die europäischen Staaten stehen in den aktuellen Islam-Debatten vor der Frage, wie viel säkulare Distanz zur traditionellen Religion, dem Christentum, sie sich leisten können, wenn sie dessen Werte (Respekt, Dienen u.a.) doch für ein freiheitliches und humanes Miteinander benötigen.

Das Instrument des Rechts nicht geringschätzen
Die Präambel der Bundesverfassung «Im Namen Gottes des Allmächtigen» sagt, woher wir kommen und wessen Schutz wir benötigen. Unter diesem Dach ist die Rechtsordnung freiheitlich und säkular ausgestaltet (womit die römisch-katholische Kirche, wie etwa der Fall Sabo zeigt, ihre Mühe hat). Um mit der Vielfalt der Moderne umzugehen, haben westliche Staaten das Instrument des Rechts, mit guten und anderen Folgen. Die Religion ist für die Behörden, die das Baugesuch einer islamischen Vereinigung erhalten, kein Kriterium; massgebend ist das Baurecht. Dies sollten auch Christen aufgrund der Geschichte bejahen und dem Recht zutrauen, die Fragen zu regeln - ein anderes, besseres Instrument haben wir nicht. Den Bau von Minaretten in der Bundesverfassung zu verbieten ist nicht nötig.

2. Mit dem Machtanspruch differenziert umgehen

Der Stifter des Islam verband seine Anhänger zu einer Gemeinschaft neuer Ordnung, welche auf einem Territorium, der Stadt Medina, galt. Von dieser Stadt wurde der Geltungsbereich mit Feldzügen ausgedehnt, innert weniger Jahrzehnte über grosse Teile Westasiens und Nordafrikas. Der Anspruch des Gottes Mohammeds, alle Lebensbereiche der Muslime zu bestimmen, wird in einer Rechtsordnung fixiert, deren Geltung traditionell ein Territorium (Dar al-Islam, Haus des Islam) voraussetzt. Muslime sollten, um die Gebote Allahs zu erfüllen, in ihm leben. Sie sollten zudem die Souveränität Allahs weiter ausbreiten, das heisst Territorien der islamischen Ordnung unterwerfen.

Mehrheit zwischen zwei Minderheiten
Diese militant-expansive Grundstruktur des Islam, die auf Islamisierung zielt, ist nicht zu bestreiten. Bald 1400 Jahre nach Mohammed leben die meisten Anhänger seiner Religion allerdings damit, ohne dass sie sich radikalisieren und dafür kämpfen würden. Den wenigen Extremisten, die über Leichen gehen, steht eine kleine Minderheit gegenüber, die eine radikale Neuinterpretation des Koran wagt. Diese Muslime gelten als Freidenker, werden ausgegrenzt und regelmässig verfolgt.

Das Besondere des Islam
Die erwähnte Grundstruktur ist nur einer von mindestens vier Punkten, die den Islam von anderen nicht-traditionellen Religionsgemeinschaften in der Schweiz abheben. Die anderen Punkte sind sein nach- und antichristlicher Charakter, die Kriege mit europäischen Mächten (im Balkan noch vor 100 Jahren) und aktuell die grosse Zahl der Migranten. Allerdings gibt es hier nicht «den Islam», sondern islamische Vereine und Verbände, vor allem sunnitische, die sich aufgrund nationaler, ethnischer oder kultureller Gemeinsamkeiten gebildet haben.

Sonderfall Schweiz?
Dass praktizierende Muslime zwischen Boden- und Genfersee vom Ausland beeinflusst werden und auch radikale Parolen mitbekommen, ist nicht zu verhindern. Doch Berlin ist nicht Bern, Köln nicht Kreuzlingen, Marseille nicht Zürich. Forderungen, welche Muslime im Ausland erheben, sollten wahrgenommen, aber nicht 1:1 auf die Schweiz projiziert werden. Die Sprecher der Vereine und Verbände hierzulande geben sich in der Regel gemässigt.

Staat und Öffentlichkeit sollten mit ihnen die anstehenden Fragen diskutieren, ohne die Naivität, welche den von der Grundstruktur genährten Machtanspruch und die Geschichte vergisst. Die Landeskirchen haben Abstand zu nehmen von der irreführenden Behauptung, der Gott Jesu Christi und Allah seien zwei Varianten einer Gottesvorstellung. Kontakte und Auseinandersetzungen mit Muslimen sind - gerade im Bereich von Familie, Bildung und Werten - so zu gestalten, dass unserem Recht Nachachtung verschafft wird. Damit der Sonderfall Schweiz ein Sonderfall bleibt.

Bauten gehören dazu
Dass Moscheen zur Ausbreitung des Islam gebaut wurden und werden und Minarette dazu dienen, ist nicht zu bestreiten. Doch schliesst Religionsfreiheit, wie wir sie verstehen (und weiterhin verstehen sollten), Bauten ein. Bauvorhaben sind im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten zu bewerten. Staat und Gesellschaft müssen sich mit allen diesen Punkten nüchtern auseinandersetzen, nicht nur mit einzelnen Aspekten - und sie können dies ohne das Minarettverbot, das der Schweiz internationale Schlagzeilen bescheren würde.

3. Brücken bauen

Die allermeisten Muslime sind hierher gezogen, um zu arbeiten und besser zu leben. Die Freiheit schätzen sie. Doch nicht nur hier, im ganzen säkularen Europa neigen Zugewanderte dazu, ihre traditionelle Identität zu betonen. Wer will Eltern verargen, dass sie angesichts der überbordenden Freizügigkeit und Haltlosigkeit mancher Schweizer um die Weitergabe ihrer traditionellen Einstellungen und Werte an die Kinder ringen? Die islamischen Vereine erfüllen hier eine Funktion, wobei Religion und Kultur verbunden werden.

Praktizierende Christen haben - bei aller Fremdheit des Islam - mit Muslimen eine ernsthafte gottesfürchtige Religiosität gemein. Auf dieser Basis kann Respekt kultiviert, können Beziehungen aufgebaut werden. Im Westen sind freie Gespräche über Religion und Wahrheitsansprüche möglich. Christen sollten sie kreativ suchen und führen. Und so Brücken zu bauen versuchen zu Menschen anderer Religion.

Link zum Thema:
Mehr Argumente in der SEA-Stellungnahme gegen ein Minarettverbot

* Der deutsche Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde formulierte 1976: «Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das grosse Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heisst, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und - auf säkularisierter Ebene - in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.»

Datum: 14.11.2009
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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