Wenn Opfer zu Täterinnen gemacht werden

Opfer

In Ländern wie Pakistan müssen vergewaltigte Frauen, wenn sie nicht schweigen, damit rechnen, als Täterinnen an den Pranger gestellt zu werden. Manchmal werden sie von Angehörigen umgebracht, die die Ehre der Familie zu wahren suchen. Christliche Menschenrechtsorganisationen machen auf dieses Unrecht aufmerksam.

Wer in der Schweiz eine Frau vergewaltigt, muss mit einer Zuchthausstrafe rechnen. Weniger geschützt sind die Frauen in einigen islamisch geprägten Ländern. Das islamische Recht, die Scharia, baut hohe juristische Hürden auf, die faktisch den männlichen Täter schützen. Kommt es zu einer Anklage, steht häufig die Vergewaltigte am Pranger, als hätte sie ausserehelichen Sex gewünscht und den Mann verführt.

Daniel Gerber vom ERF Schweiz stellt die hiesigen Verhältnisse denen in Pakistan und im Sudan gegenüber.

Audiobeitrag

Datum: 09.02.2004
Quelle: ERF Schweiz

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