Beten am Freitag und im Alltag

Moscheeeingang
Kette
Gläubiger Moslem

Über die täglichen fünf Gebete hinaus werden freiwillige, rituelle Gebete gesprochen, z.B. im Rahmen des Freitagsgebets in der Moschee oder an bestimmten Feier- und Festtagen wie dem Fest des Fastenbrechens oder dem Opferfest. Nach der Überlieferung können weitere Gebete etwa zur Zeit von Sonnen- und Mondfinsternis, zusammen mit der Bitte um Regen, oder bei Begräbnissen und anderen Gelegenheiten gesprochen werden.
Zusätzlich kennt und empfiehlt der Islam aber auch Lob- und Bittgebete; so bei Krankheit oder zur Vergebung von Sünden. Manchmal werden Gebete eigenständig formuliert, doch meistens werden vorformulierte aus Gebetssammlungen verwendet. Dieses freie Gebet hat im Vergleich zu den rituellen Pflichtgebeten einen nur untergeordneten Stellenwert.

Alltägliche Gelegenheiten

Der Koran berichtet zwar von Menschen, die sich mit bestimmten Bitten an Gott wandten und erhört wurden (3,38; 19,2-4). So fordert Gott im Koran die Gläubigen auf, ihn um Hilfe anzurufen: "Betet zu mir, dann werde ich euch erhören" (40,60), oder Sure 2,186: "Und wenn dich [= Mohammed] meine Diener nach mir fragen, so bin ich nahe, und wenn einer zu mir betet, so erhöre ich sein Rufen." Zwar hoffen Moslems auf die Hilfe Gottes in Not und Bedrängnis. Doch bedeuten diese Verse nicht, dass es im Islam üblich wäre, alle Anliegen des täglichen Lebens im Gespräch vor Gott zu bringen. Freie Gebete werden besonders oft als Bitten bei Heiligengräbern vorgebracht. Üblich sind auch Stossgebete im Alltag, wie z.B. "Herr, sei mir freundlich ...", oder kurze Gebetsformeln beim Betreten eines Hauses, beim Essen, beim Besuch eines Kranken, bei Antritt einer Reise, bei einem Todesfall, im Fastenmonat Ramadan etc.; so z.B.: "Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen" (die Basmala), "Gott ist am grössten", "Ehre sei Gott", "Lob sei Gott" oder auch die Bitte um den Segen Gottes über Mohammed und seine Familie: "O Gott, sende deinen Segen auf Mohammed und seine Familie herab".

Mittel zur Erlösung und zur Verdammnis

Wer seine Pflicht zum Gebet bewusst vernachlässt, der begeht eine der schwersten Sünden. Traditionellen Lehrmeinungen zufolge wird er damit zu einem Ungläubigen, der dem Höllenfeuer entgegengeht, wenn er nicht vor seinem Tod noch bereut. Mohammed soll gesagt haben: "Das erste, wofür der Mensch am Tage des Gerichts zur Verantwortung gezogen wird, ist das Gebet."
Für Männer besteht zusätzlich die Pflicht zum Freitagsgebet in der Moschee. Nach einer Überlieferung ist das Glaubensleben desjenigen, der das Freitagsgebet versäumt, nichts wert, und auch sein Fasten und seine Wallfahrt gelten vor Gott nichts. Das Gebet zu Hause und die in der Moschee seien zwar der Lehre nach gleichwertig, nach populärer Ansicht gilt jedoch das in der Moschee verrichtete als verdienstvoller, vor allem wenn es in Mekka gesprochen wurde. Im Volksislam behauptet ferner, dass das gewöhnliche Gebet kleinere Sünden tilgt, das Gebet in der grossen Moschee in Mekka hingegen auch grosse Sünden.
Kinder sollen spätestens ab 7 Jahren zum Gebet angeleitet und ab 10 Jahren dazu Gebet gezwungen werden, notfalls auch mit Schlägen, wie manche Theologen empfehlen. Auch daran wird sichtbar: Beten ist nichts Freiwilliges. Es ist ein verdienstvolles Werk, das dem Menschen im Gericht auf die Waagschale mit den guten Werken gelegt wird, gleich wie das Fasten und die Pilgerfahrt. Sie sind gute Werke, die mithelfen bei der eigenen Errettung. Das tägliche Pflichtgebet ist aber auch eine Last, wenn z.B. nach einer Krankheit viel nachgeholt werden muss. Da niemand in der Lage ist, sein Leben lang die tägliche Gebetspflicht penibel zu erfüllen, bleibt die Unsicherheit, man könne zum Zeitpunkt des Todes nicht genug getan haben.

Weiterführende Links:
www.islaminstitut.de
www.lausannerbewegung.de

Datum: 22.03.2003
Autor: Dr. Christine Schirrmacher
Quelle: Jesus.ch

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