Jeremia 38,1-13

1 Schefatja, der Sohn Mattans, Gedalja, der Sohn Paschhurs, Juchal, der Sohn Schelemjas, und Paschhur, der Sohn Malkijas, hörten, wie Jeremia dem ganzen Volk verkündete:
2 "So spricht der Herr: 'Wer in der Stadt bleibt, muss sterben - durch Schwert, Hunger oder Seuchen! Aber wer hinausgeht und sich den Babyloniern ergibt, der wird wenigstens sein Leben retten!
3 Diese Stadt wird dem babylonischen König in die Hände fallen. Er wird sie erobern. Darauf könnt ihr euch verlassen!'"
4 Da sagten die obersten Beamten zum König: "Man sollte diesen Mann hinrichten! Er raubt den wenigen Soldaten in der Stadt allen Mut zur Verteidigung und ebenso dem ganzen Volk! Jeremia will uns nicht helfen, sondern nur schaden!"
5 "Macht mit ihm, was ihr wollt", erwiderte König Zedekia, "ich kann euch nicht hindern."
6 Da griffen sie Jeremia und ließen ihn an Stricken in die Zisterne des Prinzen Malkija hinab, die beim Wachhof lag. In der Zisterne war kein Wasser mehr, sondern nur noch Schlamm, und Jeremia sank tief darin ein.
7 Doch der Äthiopier Ebed-Melech, ein Hofbeamter, erfuhr, was mit Jeremia geschehen war. Als der König im Benjamintor saß, um Gericht zu halten,
8 verließ Ebed-Melech den Palast, ging zu Zedekia und sagte:
9 "Mein Herr und König, was diese Männer dem Propheten Jeremia angetan haben, ist ein schreiendes Unrecht! Sie haben ihn in die Zisterne geworfen, und dort muss er elendig verhungern, weil es fast kein Brot mehr in der Stadt gibt!"
10 Da befahl der König dem Äthiopier Ebed-Melech: "Nimm dreißig Männer von hier mit, und dann zieht Jeremia aus der Zisterne, ehe er stirbt!"
11 Ebed-Melech ging mit den Männern in einen Raum unter den Vorratskammern im Palast. Er nahm von dort Lumpen und zerrissene Kleider mit und ließ sie an Stricken zu Jeremia in die Zisterne hinab.
12 "Leg dir die Lumpen unter die Achseln, damit die Stricke nicht einschneiden!", rief er dem Propheten zu. Als Jeremia fertig war,
13 zogen sie ihn an den Stricken aus der Zisterne heraus. Dann wurde er wieder im Wachhof gefangen gehalten.

Datum: 02.10.2012

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