SEK

Seelsorge für Asylsuchende gesetzlich regeln

Bern. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) lehnt die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Asyl- und Ausländergesetzes ab. Das Kernanliegen des Asylsystems sei die Schutzgewährung. Der SEK regt ausserdem an, die Seelsorge für Asylsuchende im Gesetz festzuschreiben. Bund: Schweiz zu attraktiv
Warten…: Das Schicksal vieler Asylsuchender.

Der Bund schlägt eine Teilrevision des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vor. Er möchte der steigenden Anzahl von Asylgesuchen durch eine «Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden» begegnen.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) stellt in seiner am Dienstag eingereichten Vernehmlassungsantwort fest, dass bei den vorgeschlagenen Änderungen das eigentliche Kernanliegen des Asylsystems aus dem Blickwinkel geraten sei, Verfolgten effektiv und verlässlich Schutz zu bieten. Die Anzahl Asylgesuche sei wesentlich von  der Lage in Krisengebieten abhängig und das Einreichen eines Asylgesuches grundsätzlich ein Recht, kein Missbrauch.

Gesuche sollen auf weiter Botschaften eingereicht werden können

Der SEK lehnt den Vorschlag des Bundes ab, die Möglichkeit zur Einreichung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften abzuschaffen. Das Botschaftsverfahren ermöglichte bisher Schutzsuchenden, ein Asylgesuch zu stellen, ohne die Hilfe eines Schleppers in Anspruch zu nehmen und damit irregulär in die Schweiz einzureisen.

Der Bund möchte Menschen, die ein Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuch auf Asyl stellen, lediglich Nothilfe, also das Überlebenswichtigste, gewähren. Der SEK lehnt diesen Vorschlag ab, «der die Menschen in eine Bettelexistenz abdrängt».

Beweislast nicht Asylbewerbern auferlegen

Die Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Heimatland ist laut dem Bund mit einem grossen Abklärungsbedarf verbunden. Deswegen soll der Beweis der Unzumutbarkeit neu durch den Gesuchsteller erbracht werden. Der SEK lehnt diesen Vorschlag ab.

Zusätzlich regt der SEK an, die Seelsorge für Asylsuchende in den Empfangs- und Verfahrenszentren explizit im Asylgesetz festzuschreiben und so für diese bereits bestehende Dienstleistung eine solide rechtliche Grundlage zu schaffen. Der SEK schlägt vor, das Asylgesetz um einen entsprechenden Artikel zu erweitern.

Quelle: SEK / RNA

Die Vernehmlassungsantwort des Rates SEK

 

Datum: 16.04.2009

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