Familien schützen – auch Migrantenfamilien

Asylbewerber

In der Schweiz wächst der Unmut über gewalttätige Ausländer und Asylbewerber, deren Verhalten als arrogant empfunden wird. So besteht kein Zweifel daran, dass Ausländer eines der heissen Themen für den eidgenössischen Wahlherbst abgeben werden.

Mit einem ‚migrationspolitischen Credo‘, einer Sammlung von Grundsätzen, ruft die Fachstelle Migration der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in Erinnerung, „welche Güter für sie in diesen Auseinandersetzungen auf dem Spiel stehen“. Das Faltblatt enthält sechs Sätze zu Migrationsfragen und listet darunter konkrete Situationen auf, in denen nach Ansicht der Fachstelle diese Grundsätze verletzt sind.

Die sechs Grundsätze, denen Bibelstellen beigegeben sind, lauten:
- „Alle Menschen sind als Bild Gottes geschaffen und deshalb in ihrer Würde zu schützen.
- Grundlegende Rechte müssen für alle Menschen gleich gelten.
- Die Familie ist zu schützen als engste ‚Heimat‘, als Ort der Lebensfreunde, der gegenseitigen Annahme und der Integration.
- Sozial Benachteiligte und Minderheiten verdienen unsere besondere Solidarität.
- Die Gestaltung einer verantwortlichen Gesellschaft und die Sorge dafür sind zentrale Anliegen einer christlichen Sozialethik.
- Ziel ist ein Friede in Gerechtigkeit: ‚Schalom‘. Er hat mit ‚ganz sein‘, ‚ganz werden‘ und mit Gegenseitigkeit zu tun.“

Die Fachstelle kritisiert unter den ersten beiden Grundsätzen, dass der Entwurf zu einem neuen Ausländergesetz Migration „fast ausschliesslich“ unter dem Gesichtspunkt behandle, „dass AusländerInnen kontrolliert werden müssen“. Ein abgestuftes System von Aufenthaltsbewilligungen fördere den „Geist der Diskriminierung“. Die Fachstelle wendet sich gegen „neue Formen von Kurzaufenthalt, die dem endlich abgeschafften, unmenschlichen Saisonnierstatut nahe kommen“.

Aus dem dritten Grundsatz folgt für die reformierten Migrations-Fachleute, dass die Angehörigen (Kinder bis 21 Jahre, Eltern und Grosseltern – wie bei EU-Bürgern) von langjährig vorläufig Aufgenommenen in die Schweiz nachkommen können. Dasselbe soll den Angehörigen von Kurzaufenthaltern, deren Aufenthalt sich in die Länge zieht, zugestanden werden. Wie weit die Fachstelle diesen Grundsatz fasst bzw. Familie versteht, macht sie deutlich im Satz, der das Nachzugsrecht auch für gleichgeschlechtliche Paare fordert.

Mit dem vierten Grundsatz wollen die Berner Migrations-Fachleute namentlich den Schutz von Ausländerinnen verbessern, die von Gewalt und Menschenhandel betroffen sind. ‚Tänzerinnen‘ sollen die Möglichkeit haben, rechtlich gegen ihre Ausbeuter vorzugehen, auch wenn ihre Aufenthaltsbewilligung (an den Arbeitsvertrag gebunden) ausgelaufen ist.

Weiter setzt sich die Fachstelle dafür ein, dass Muslime und Angehörige anderer Religionen Gebetsräume erhalten und ihnen ermöglicht wird, ihre Religion an die nächste Generation weiterzugeben.

Schliesslich wird gefordert, Integration nicht bloss als Assimilation von AusländerInnen zu sehen, sondern als „Aufgabe, die sowohl Einheimische wie Zugewanderte betrifft“. Migrationspolitik sei mit Entwicklungspolitik, der Verteidigung der Menschenrechte und der Friedensförderung abzustimmen.

Das Faltblatt ‚Ein migrationspolitisches Credo‘ kann bestellt werden bei der Fachstelle Migration der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Speichergasse 29, 3011 Bern, Telefon 031 313 10 10, fami@refbejuso.ch

Datum: 10.06.2003
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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