Politisches Foul

Erbschaftssteuer-Initiative soll juristisch ausgehebelt werden

Relativ deutlich wies gestern der Ständerat die Erbschaftssteuer-Initiative der EVP an die vorberatende Kommission zurück. Sie soll klären, ob die Initiative ohne Abstimmung gebodigt werden kann. Ein Kommentar von Fritz Imhof.
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Livenet-Redaktor Fritz Imhof

Ohne eine inhaltliche Diskussion zu führen, hat der Ständerat am Dienstag seine Wirtschaftskommission und die Staatspolitische Kommission beauftragt, zu klären, ob die Erbschaftssteuerinitiative für ungültig erklärt werden kann.

Die Frage drängt sich auf: Hat der Ständerat Angst vor einer Volksabstimmung über das in Wirtschaftskreisen unbeliebte Geschäft? Bislang wurden nicht einmal Volksinitiativen für ungültig erklärt, welche die Menschenrechte ritzen und Verfassungsgrundsätze in Frage stellen, wie zum Beispiel die Ausschaffungsinitiative der SVP.

Zur Erinnerung: Die Erbschaftssteuerinitiative will Erbschaften über zwei Millionen Franken mit 20% besteuern. Damit fallen rund zwei Prozent der Erbschaften unter diese Steuer. Sie trifft somit einen kleinen Personenkreis, dessen Vermögen in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist und soll so einen volkswirtschaftlichen Ausgleich schaffen und der Tendenz zu einem Geldadel in der Schweiz entgegenwirken. Ausserdem ist sie als Solidaritätsbeitrag innerhalb der älteren Generation gedacht, denn der Grossteil der Gelder soll der AHV zugute kommen.

Als Folge davon könnte auch eine Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV, welche die sozial Schwächeren stärker als die Vermögenden trifft, ganz oder teilweise vermieden werden.

Es scheint jedoch, dass der kleine potenziell betroffen Personenkreis bereits eine wirksame Lobbyarbeit aufgebaut hat. Auch weckt die Steuer Ängste bei vielen, die davon nicht oder nur im positiven Sinne (Mehrwertsteuer) betroffen sein würden. (Erbschafts-)Steuern sind halt grundsätzlich unpopulär. Weil die Erbschaftssteuer aber geschickt formuliert ist und mit Ausnahmeregelungen für KMUs und die Landwirtschaft vielen Gegnern den Wind aus den Segeln nimmt, hat sie auch gute Chance auf Annahme durch das Volk. Auch Alt Nationalrat Heiner Studer wendet sich im Namen des Initiativkomitees – sicher zu Recht – vehement gegen den Vorwurf, die Initiative gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Es wäre seltsam, wenn das Parlament gerade diese Initiative als erste mit einer Ungültigkeitserklärung vom Tisch fegen sollte. Denn die Finanzministerin hatte dem Rat deutlich erklärt, weshalb die Initiative für gültig zu erklären sei, nachdem der Bundesrat sie geprüft habe. Aber mit Widerstand aus Politik und Finanzindustrie musste schliesslich gerechnet werden. Ein interessanter Modellfall!

Datum: 05.06.2014
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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