Schutz vor Waffengewalt ist Lebensschutz (pro)
Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen und überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Wenn der Verfassungsartikel angenommen wird, sind auf der Gesetzesstufe die Einzelheiten festzulegen. Der gewerbsmässige Handel, das Sportschützenwesen, die Jagd und das Sammeln von Waffen sind als besondere Bereiche zu regeln. Besonders gefährliche Waffen dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. In der Militärgesetzgebung ist zudem festzuhalten, dass ausserhalb des Militärdienstes die Feuerwaffen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufzubewahren sind.
In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Öffentlichkeit, nicht der Privaten. Deshalb setzte ich mich seit jeher auf kantonaler und kommunaler Ebene für eine gut ausgebildete und zweckmässig ausgerüstete Polizei ein. Leider ist auf Bundesebene der Wille zu einer restriktiven Waffengesetzgebung zu bescheiden. Dies führte dazu, dass verschiedenste Organisationen beschlossen, diese Volksinitiative zu lancieren. Ich bin aus tiefster Überzeugung eines der Mitglieder des Initiativkomitees.
Dass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich als Christ der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig. Die Erfahrungen zeigen, dass man in unserem Land zu einfach in den Besitz einer Waffe kommen kann. Immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass Menschen durch den zu leichtfertigen Gebrauch andere töten oder schwer verletzten.
Heiner Studer ist Präsident EVP Schweiz, Vizeammann von Wettingen und alt Nationalrat.
Datum: 05.02.2011
Autor: Heiner Studer
Quelle: Livenet.ch