Kommentar

Die Nacht(ruhe) vor den Shoppern schützen

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Das Bundesgericht hat entschieden, am Verkaufsverbot für normale Lebensmittel zwischen 1 und 5 Uhr nachts sei festzuhalten. Gegen dieses Urteil machen nun manche Medien mobil. In ihren Kommentaren verweisen sie auf veränderte Konsumgewohnheiten - als müssten die Schlaflose und der Nachtschwärmer ihr Verlangen nach der Tiefkühlpizza subito befriedigen können.

Dem Bundesgericht ist zu danken, dass es die Profiteure des Nacht-Shoppings bremst. Tankstellenshops, rund um die Uhr offen, bringen den Detailhändler, der in der Nacht ruhen möchte, in zusätzliche Bedrängnis. Hat er nicht schon vor den Supermärkten kapitulieren müssen, droht ihm angesichts dieser Läden das Aus. Sollen kleine Geschäfte überleben, dann dürfen ihre Perspektiven nicht weiter verengt werden.

«Es wird nicht nur länger ausgegangen und später heimgekehrt - es wird auch länger eingekauft», schreibgt die NZZ. Dem ist entgegenzuhalten: Wer im Finstern unterwegs ist, hält sich selbst wach. Wer in der Nacht einkauft, zwingt andere zum Wachbleiben und Arbeiten.

Lausanne hat entschieden. Die Fürsten des Nachtbusiness werden ihr Lobbying nun im Bundeshaus fortsetzen. Ihnen muss klar gemacht werden: Der Konsument mag König sein, doch er ist nicht absoluter Monarch.

Kaufen und Verkaufen bedarf der Schranken. Glück ist zu unterscheiden von einer Subito-Befriedigung der Konsumbedürfnisse. Und: Nächtliche Mobilität haben wir auch so schon genug.

Datum: 23.07.2010

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