Antwort auf Streiffs Postulat:

Landesregierung will gekauften Sex nicht verbieten

Der Bundesrat hat am Freitag seinen Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» verabschiedet. Mit den Schlussfolgerung ist EVP-Präsidentin Marianne Streiff, die den Bericht angeregt hatte, nicht zufrieden.
Marianne Streiff-Feller
Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach an der Konferenz 2013 zum Thema Menschenhandel.

Mit ihrem Postulat «Stopp dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» (12.4162) hatte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller den Bericht im Jahr 2012 angestossen.

Menschenhandel war auch das Thema an der StopArmut-Konferenz 2013, an dem Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach. Mehr als 20 Millionen Menschen weltweit seien Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel und modernen Formen der Sklaverei, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements (EJPD). In der Schweiz komme Menschenhandel im Sexgewerbe, in der Hausarbeit, in der Landwirtschaft sowie in der Gastronomie und im Baugewerbe vor.

Verfrühte Schlussfolgerung

Der Bundesrat gelangte in dem Bericht zum Schluss, die Prostitution dürfe nicht banalisiert werden. Sie geschehe «sehr oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus». Sehr viele der sich prostituierenden Frauen zeigten physische oder psychische Krankheitssymptome. Er will dennoch kein Verbot des Kaufs von Sex vorschlagen, wie Streiff in ihrem Postulat vorgeschlagen hatte.

Diese Schlussfolgerung hält Marianne Streiff-Feller auf Basis des vorgelegten Berichts für deutlich verfrüht. Sie räumt zwar ein, dass die empirische Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zurzeit ungesichert ist: «Die Auswirkungen einzelner Massnahmen wie des Sexkauf-Verbots auf den Menschenhandel können mit den im Bericht vorgelegten Daten nach wie vor nicht abschliessend beurteilt werden.» Diese abzuklären war eine ihrer Forderungen.

Es braucht konkrete Massnahmen

Auf der Basis seiner Schlussfolgerungen legt der Bundesrat dem Parlament nun mögliche Ziele und Massnahmen zur Diskussion vor. Und Streiff hält es für unterstützenwert, dass das Gewaltrisiko für Prostituierte minimiert und deren Schutz gesetzlich gestärkt werden soll. «Wichtig ist vor allem auch das erklärte Ziel des Bundesrates, konkrete Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, um Missbräuche in der Prostitution sowie vor allem auch den Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wirksamer zu bekämpfen», unterstreicht Streiff-Feller. Es brauche aber noch weitergehende politische Schritte.

Erst letzte Woche hat Irland ein Verbot von gekauftem Sex beschlossen, der in erster Linie die Freier betrifft. Auch die USA gehen stärker gegen den Menschenhandel vor. Durch ein neues Gesetz soll stärker gegen Menschenhändler vorgegangen, aber gleichzeitig den Opfern geholfen werden.

Zum Thema:
Moderner Menschenhandel: Die Sklaverei ist abgeschafft – oder?

Datum: 08.06.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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